Informationspflicht an den Konzernbetriebsrat
Hallo Leute.
Bei uns gibt es einen GBR und KBR. Nun hat die GF ein paar unserer Leute an ein anderen Standort gesandt, um dort auszuhelfen.
Muss diese Ausleihe dem Konzernbetriebsrat auch mitgeteilt werden? Wenn ja, wer muss dies tun? Der BR oder die GF. Leider finde ich dazu keine klaren Aussagen.
Gruß.
Community-Antworten (2)
07.04.2008 um 14:38 Uhr
In solchen Personalfragen sind sowohl GBR als auch KBR unzuständig. Wenn §95 (3) BetrVG einschlägig ist, muss die GF die beiden Standort-BR nach §99 anhören.
07.04.2008 um 14:54 Uhr
Hallo noch mal.
Danke für die Antwort. Es handelt sich aber bei der Aktion um eine kurzfristige Sache. Sprich um insg. 5 Stunden Einsatz am anderen Ort.
Die Anfrage nach Aushilfe kam für den nächsten Tag. Wie ist es da?
Ich meine das im Bezug auf die Anhörung nach §99.
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