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Betriebsratmitglied im § 613a BGB Zustand

S
Schnuffifrosch
Jan 2018 bearbeitet

Bin aktives Betriebsratsmitglied, und werde nach BGB 613a ausgeliedert wie ist hier die Rechtslage. Kann ich dem Betriebsübergang wegen ausübung meines Amtes ohne folgen widersprechen ??

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Community-Antworten (1)

C
Catweazle

06.04.2008 um 21:32 Uhr

@Schnuffifrosch,

widersprechen kannst du. Ohne Folgen - wohl eher nicht. Vermutlich wird dein Arbeitsplatz wegfallen. Ob ein anderer Arbeitsplatz, der evtl. freigekündigt werden muss, vorhanden ist, kannst du sicher besser beurteilen. Ich würde mir anwaltlichen Rat einholen.

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