Betriebsratmitglied im § 613a BGB Zustand
Bin aktives Betriebsratsmitglied, und werde nach BGB 613a ausgeliedert wie ist hier die Rechtslage. Kann ich dem Betriebsübergang wegen ausübung meines Amtes ohne folgen widersprechen ??
Community-Antworten (1)
06.04.2008 um 21:32 Uhr
@Schnuffifrosch,
widersprechen kannst du. Ohne Folgen - wohl eher nicht. Vermutlich wird dein Arbeitsplatz wegfallen. Ob ein anderer Arbeitsplatz, der evtl. freigekündigt werden muss, vorhanden ist, kannst du sicher besser beurteilen. Ich würde mir anwaltlichen Rat einholen.
Verwandte Themen
Betriebsübergang durch Verkauf (§613a BGB) - Welcher Schutz der Arbeitnehmer gilt?
ÄlterLiebe Kollegen, unser Betrieb (Klinik mit privatem Betreiber und mit 290 MA) soll zum 01.07.2009 an einen anderen Privatmann verkauft werden (Betriebsübergang gemäß §613a BGB). Dieser ist bekannt für
§ 613a BGB + § 111 BetrVG...für wen zählt der Interessensausgleich+Sozialplan
ÄlterHallo zusammen, bei uns steht nach § 613a BGB ein Teilbetriebsübergang an, wo wir rechtlich noch prüfen lassen müssen, ob für uns BR der § 111 BetrVG gelten würde. Frage hier ist, für wen der Inter
Betriebsübergang i.S.v. § 613a BGB - bei Verkauf?
ÄlterNachtrag zu meiner Frage von vorhin: Handelt es sich bei der Transaktion um einen Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB? Für alle, die meine erste Frage nicht gelesen haben: Unsere GmbH wurde am Mo
§ 613a BGB bitte Helfen
ÄlterHallo zusammen habe da mal eine Frage an euch mit der Bitte um Hilfe. Bei uns hat ein Betriebsübergang stattgefunden nach § 613a BGB und die Geschäftsleitung sind der Meinung das wie nach dem § 613a
613a BGB Rechtsnachfolger
ÄlterUnser Betrieb wird in eine GmbH "überführt" nach deutschen Recht (Rechtsnachfolger) und der bestehende Betrieb "still gelegt". Dadurch ändern sich teilweise die Betriebsstrukturen (rechtliche Auflage