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Kündigungsschutz als Stellvertreter der SBV

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Brede17
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe eine Frage : Habe ich als Stellvertreter der Schwerbehindertenvertretung auch den vollen Kündigungsschutz ? Wo finde ich etwas zum nachlesen hierüber ? Danke für eine Antwort.

9.15201

Community-Antworten (1)

W
Werner

04.04.2008 um 12:55 Uhr

Hallo Brede17 wenn Du im Vertretungsfall zum Einsatz gekommen bist. Ja. § 96 Abs. 3 SGB IX überträgt die Rechtsstellung und den besonderen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz der Betriebs-, Personal-, Staatsanwalts- oder Richtervertretung auf die Vertrauensperson. Anwendbar sind die kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften der §§ 15, 16 KSchG, § 103 BetrVG und § 47 BPersVG..

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