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Verteilung der BR-Arbeit auf Ausschüsse - welche Aufgaben?

E
Eule
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle fleißigen BR-Mitglieder,

wir sind ein 7-köpfiger BR und fragen uns gerade, welche Aufgaben der BR an Ausschüsse übertragen kann. Kann mir jemand etwas genauer erklären, welche Aufgaben genau übertragen werden können? Dürfen diese Ausschüsse eigenverantwortlich handeln, oder muss trotzdem noch ein Beschluss auf einer BR-Sitzung geschlossen werden?

Bin für jeden konstruktiven Hinweis dankbar. Gruß Eule

4.20603

Community-Antworten (3)

A
Alana

02.04.2008 um 13:37 Uhr

@Eule

Schau dir mal den § 27 BetrVG an ... Betriebsausschuss erst ab einem 9-er Betriebsrat. Der einzige Ausschuss mit BR-Beteiligung wäre in eurem Fall ein Wirtschaftsausschuss. Selbstverständlich könnt ihr innerhalb des BR soetwas wie Arbeitsgruppen bilden (wie bei uns z.B. zwei Mitglieder für eine neue BV zur Arbeitszeit, oder zwei andere Mitglieder die sich mit Arbeitssicherheit befassen)

Grüße Alana

P
pirat

02.04.2008 um 14:15 Uhr

@Eule eine weitere Möglichkeit... Arbeitsgruppen nach §§ 28a BetrVG.

http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13806/tenea_juraweltbd36.pdf

W
w-j-l

02.04.2008 um 16:08 Uhr

Falsch, Alana,

lies mal § 28.

Da Eules BR 7 Mitglieder hat, ist anzunehmen, dass sein Betrieb mehr als 100 Arbeitnehmer hat. Damit kann der BR selbstverständlich Ausschüsse bilden. Er kann diesen Ausschüssen eben nur keine "Aufgaben zur selbstständigen Erledigung" übertragen.

Eule: Um auf Deine Frage zurückzukommen: Alles Beschluss-relevante muss im BR beschlossen werden. Hast Du schon mal über eine Grundlagenschulung für Betriebsräte nachgedacht?

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