Erstellt am 02.04.2008 um 11:37 Uhr von Alana
@Eule
Schau dir mal den § 27 BetrVG an ... Betriebsausschuss erst ab einem 9-er Betriebsrat.
Der einzige Ausschuss mit BR-Beteiligung wäre in eurem Fall ein Wirtschaftsausschuss.
Selbstverständlich könnt ihr innerhalb des BR soetwas wie Arbeitsgruppen bilden (wie bei uns z.B. zwei Mitglieder
für eine neue BV zur Arbeitszeit, oder zwei andere Mitglieder die sich mit Arbeitssicherheit befassen)
Grüße Alana
Erstellt am 02.04.2008 um 12:15 Uhr von pirat
@Eule
eine weitere Möglichkeit...
Arbeitsgruppen nach §§ 28a BetrVG.
http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13806/tenea_juraweltbd36.pdf
Erstellt am 02.04.2008 um 14:08 Uhr von w-j-l
Falsch, Alana,
lies mal § 28.
Da Eules BR 7 Mitglieder hat, ist anzunehmen, dass sein Betrieb mehr als 100 Arbeitnehmer hat. Damit kann der BR selbstverständlich Ausschüsse bilden. Er kann diesen Ausschüssen eben nur keine "Aufgaben zur selbstständigen Erledigung" übertragen.
Eule: Um auf Deine Frage zurückzukommen: Alles Beschluss-relevante muss im BR beschlossen werden.
Hast Du schon mal über eine Grundlagenschulung für Betriebsräte nachgedacht?