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Danke,zu meiner Frage

P
Peggy
Feb 2019 bearbeitet

Danke für Eure Antworten, Ihr habt mir gut geholfen. W.A.F. ist eine sehr gute Seite

15.43906

Community-Antworten (6)

E
Efaienaerbeer

02.04.2008 um 14:49 Uhr

Geteilte Dienste sind rechtlich möglich, wenn der Arbeitsvertrag nicht entgegen steht (tut er meist nicht, zu den Arbeitszeiten steht da meist nix drin, so dass der Arbeitgeber hier sein Direkrtionsrecht ausüben kann mit der niedrigen Korrekturschwelle "Billigkeit" (§ 315 BGB)), ein etwaig geltender Tarifvertrag nicht entgegen steht und der BR einverstanden ist.

Einverstanden wart ihr ja. Allerdings was heisst "vorrübergehend"? Habt ihr eine Frist abgemacht bis wann (probehalber) geteilter Dienst gearbeitet werden darf? Wenn ja, könnt ihr das beweisen? Wenn ihr 2xmal Ja gesagt habt und die Frist abgelaufen ist, dann könnt ihr Rückkehr zum alten System verlangen.

Ansonsten schlagt eine BV für die Arbeitszeiten vor, die dann eben keine geteilten Dienste enthält und treibt den Arbeitgeber, wenn er nicht einlenkt in die Einigungsstelle. Evtl. bekommt ihr dann die geteilten Dienste dort wieder weg, aber da dort immer versucht wird, einen Kompromiss zu finden, kann es auch gut sein, dass es z.T. bei geteilten Diensten bleibt. Jedenfalls schlchter als jetzt kann es ja nicht sein, oder? Insofern ist es einen Versuch wert.

IW
Inkognito Weissnicht

02.04.2008 um 16:22 Uhr

Hier wird was ganz wichtiges zum Thema geteilte Dienste vergessen, was vielfach schon mal als Schwert hilft. Die Schutzvorschriften zur Arbeits- und Ruhezeit. Also Pausenzeiten, Höchstdauer der Arbeitszeit und bei geteilten Diensten meist problematisch die Ruhezeit zwischen Ende der Arbeitszeit und Beginn der neuen Schicht (meist 10 Std. ausser es steht was anderes im Tarifvertrag)

D
Ditsche

02.04.2008 um 16:29 Uhr

Hast du Fieber ? mach daS WECH !

BT
betriebliche trübung

02.04.2008 um 21:18 Uhr

@inkognito weissnicht: meist 11, nur in ausnahmen 10 stunden, siehe § 5 arbzg.

IW
Inkognito Weissnicht

03.04.2008 um 18:26 Uhr

Tschuldigung! Mein Fehler sind natürlich 11 Stunden. Hab nur das Problem das ich in der Pflege arbeite. Da gehen 10 regulär wenn Ersatz dafür innerhalb von vier Wochen (§5 ArbZG) Manchmal wird man halt doch betriebsblind und achtet nicht mehr auf den Horizont.

Ach ja und übrigens MACH DAS WEG ist nicht gerade sehr präzise. Danke an betriebliche trübung für genaueres.

J
joe

14.06.2008 um 11:37 Uhr

Zu dem Thema noch ne frage: In einem Verkehrsbetireb bin ich JAVi, die Gesetzliche Ruhezeit beträgt ja 11 Stunden, kann bei uns aber auf 10 herunter gesetzt werden, wenn ausgeglichen wird. Was ist wenn unsere Azubis nur 9 Stunden haben z.T.?

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