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Weitere Durchführung einer vorläufigen Maßnahme?

B
Bauer
Jan 2018 bearbeitet

kann mir hier jemand weiterhelfen, was bedeutet es, wenn nach einer Güteverhandlung (§§99/100 BetrVG) die Gerichtsverhandlung ruht, bis der Betriebsrat neue vollständige Informationen vorgelegt bekommt. Ist es korrekt, dass die Einstellung od. Versetzung trotzdem vorläufig weiter durchgeführt wird ? Oder ist es nicht so, dass der Widerspruch des Betriebsrats bis jetzt eben nicht durch das Gericht als nicht rechtmäßig beurteilt wurde bzw. die Zustimmung nicht durch das Gericht ersetzt wurde und somit muss die Maßnahme gestoppt werden bis zur entgültigen Entscheidung. Danke für eure Mithilfe. Bauer

5.183023

Community-Antworten (23)

L
Lotte

29.03.2008 um 14:41 Uhr

Bauer, Hat der BR das ArbG angerufen oder der AG? Wenn die Maßnahme vom AG trotzdem durchgeführt wird, hilft evtl. der § 101 BetrVG weiter, auch mit einem Antrag auf einstweiliger Verfügung. Ihr habt doch sicherlich einen RA gehabt?

B
Bauer

29.03.2008 um 15:33 Uhr

Hallo Lotte, der Betriebsrat hat meiner Versetzung widersprochen, hilfsweise hatte der AG auch noch den § 100 gemacht, auch dem wurde widersprochen. Der AG hat daraufhin ein Zustimmungsersetzungsantrag beim Arbeitgericht gestellt, da hat nun ein Gütetermin stattgefunden. Dem BR wurde bestätigt, dass er im Recht war zu widersprechen weil er nicht ordnungsgemäß vom AG zur Sache informiert wurde, diese Information soll jetzt vom AG nachgeholt werden, die Sache ruht beim Gericht. Nein der BR-Stellvertreter ging, weil Vorsitzender zurzeit in Reha alleine zum Termin. Mein AG hat mir nun mitgeteilt, dass ich wie vorgesehen ab 01.04. auf der Versetzungsstelle zu erscheinen habe, den Stellvertreter konnte ich bis jetzt, weil noch im Urlaub nicht erreichen ich weiss den Vorgang nur von einem anderen Betriebsratsmitglied, der konnte mir aber keine weitern Angaben machen. Ich denke wenn es doch keine Zustimmungsersetzung gegeben hat und die Sache ruht dann ist doch die Sache nicht abgeschlossen, muss ich trotzdem auf die Versetzungsstelle ? Ich bin nur ein Ersatzmitglied in vierter Folge und war noch nicht aktiv beteiligt. Ich hoffe ich war nun ausführlich genug und Danke für alle hilfreichen Antworten.

BT
betriebliche trübung

29.03.2008 um 15:48 Uhr

ich lege dir wärmstens ans herz, am 01.04. die stelle anzutreten und das weitere vorgehen mit dem betriebsrat parallel abzusprechen.

L
Lotte

29.03.2008 um 16:01 Uhr

Bauer, betriebliche Trübung hat Recht. So lange der BR keine einstweilige Verfügung erwirkt, bleibt Dir als AN nichts anderes übrig als die Stelle erstmal anzutreten, es sei denn Du willst individualrechtlich etwas gegen die Versetzung unternehmen.

B
Bauer

29.03.2008 um 16:12 Uhr

Na dann solange ich nichts anderes weiss, dass heisst dann aber wohl, der AG kann wer weiss wie lange mir nun auch den verkürzten Lohn bezahlen und sich Zeit lassen mit der ordnungsgemäßen Unterrichtung des Betriebsrats zur Sache, wo liegt da nun der Sinn, dass der BR richtig widersprochen hat, das Gericht auch keine Ersetzung vorgenommen hat und ich trotzdem dazu verdonnert werde. Danke trotzdem

L
Lotte

29.03.2008 um 16:23 Uhr

Bauer, verkürzten Lohn? Bist Du sicher, dass es eine Versetzung ist und nicht eine Vertragsänderung? Dann sieht die Sache nämlich anders aus... Hast Du Rechtschutz, bist Du in der Gew.? Lass Dich mal individualrechtlich beraten, dringend! Und setz ein Schreiben für den AG auf, dass Du nur unter Vorbehalt diese Stelle antrittst und er keinesfalls durch den Antritt der Stelle auf Dein Einverständnis schließen kann.

B
Bauer

29.03.2008 um 18:39 Uhr

Nein es ist keine Vertragsänderung, keine Änderungskündigung, es ist eine Versetzung, ich bekomme einen anderen Arbeitsplatz, in dem ich zwar meine Lohnstufe behalte aber alle außertariflichen Sonderzulagen verliere, da ich hier nicht mehr so in der Verantwortung stehe und genau darum hat auch der BR wegen nicht gerechtfertiger Benachteiligung widersprochen und wie gesagt auch die vom AG angerufene Ersetzung wurde nicht bestätigt, sondern die Gründe die der AG dem BR nannte als nicht ausreichend beurteilt. Jetzt ruht die ganze Angelegenheit bis der AG diese Gründe detailiert nachweisen kann. Darum war ja auch meine Frage wieso muss ich dann doch die neue Stelle antreten obwohl die Sache noch nicht abgeschlossen ist. Heisst Erwirkung einer einstweiligen Verfügung durch BR dass die das machen müssen und ich dann nicht versetzt werden kann oder wie soll ich das eigentlich verstehen.

L
Lotte

29.03.2008 um 18:48 Uhr

Bauer, die einstweilige Verfügung würde dem AG verbieten, die personelle Maßnahme durchzuführen bevor es eine Zustimmung durch den BR gibt oder eine Entscheidung durch das Gericht.

B
Bauer

29.03.2008 um 19:00 Uhr

Hat also der BR einen Fehler gemacht oder wie. Aber ich verstehe es immer noch nicht, es gibt keine Zustimmung durch den BR und keine vom Gericht, dass Gericht sagt der BR hat mit Widerspruch recht und der BR muss besser informiert werden zur Versetzung und dann müssen alle nochmals zusammen kommen..... Aber ich muss trotzdem auf den Versetzungsarbeitsplatz ?

L
Lotte

29.03.2008 um 19:23 Uhr

Bauer, Du kannst es auch darauf ankommen lassen und Dich auf das BGB § 612 a berufen. Eventuell musst Du Dich dann aber bald mit einer KschKlage rumärgern.

Nicht der BR, der AG macht Ärger und dem ist nur per Gericht und Verfügung beizukommen.

K
Kölner

29.03.2008 um 21:23 Uhr

@all Ich bin ein wenig irritiert: Wer hat denn die Güteverhandlung angestrengt? Der BR! Demnach muss sich Bauer getrost auf dem neuen Arbeitsplatz ein- und mit weniger Geld abfinden. Er hat dagegen ja auch nichts unternommen.

L
Lotte

29.03.2008 um 21:35 Uhr

Kölner, es ist ja normal, dass sich ein AN, der mit seiner Versetzung nicht einverstanden ist, erstmal an den BR wendet. Der hat hier widersprochen und der AG will die Zustimmung ersetzen lassen. Die Zustimmung wurde aber nicht ersetzt. Also dürfte der AG eigentlich nicht versetzen. Der AG beugt das Recht und versetzt trotzdem. Bauer kann nun mit Verweis auf den Widerspruch und geltendes Recht Versetzung verweigern und m.E. dabei auch noch auf den § 612 a verweisen, aber so wie ich den AG einschätze wird dieser Bauer aufgrund von Arbeitsverweigerung abmahnen oder gar kündigen. Dann muss Bauer eine KschKlage erheben. Ob der BGB 612a hier wirklich zieht, weiß ich nicht, aber die mangelnde Zustimmung des BR wird das ArbG sicher berücksichtigen.

K
Kölner

29.03.2008 um 21:55 Uhr

@Lotte Nö. Sehe ich nicht so... ...der AN muss erst einmal seine neue Stelle antreten.

Das Gericht hat auch lediglich die Informationsweitergabe des AG gerügt und das dann auch noch "nur" in einer Güteverhandlung! Die Versetzung wird m.E. sicher, ganz sicher stattfinden...

L
Lotte

29.03.2008 um 22:03 Uhr

Kölner, aber der AG dürfte doch vor einer endgültigen Klärung nicht versetzen, oder?

K
Kölner

29.03.2008 um 22:04 Uhr

@Lotte Warum nicht? Dazu hat das Gericht noch gar nichts gesagt...

L
Lotte

29.03.2008 um 22:15 Uhr

Kölner, "...wenn nach einer Güteverhandlung (§§99/100 BetrVG) die Gerichtsverhandlung ruht, bis der Betriebsrat neue vollständige Informationen vorgelegt bekommt"

Das Gericht hat demnach die Zustimmung des BR nicht ersetzt! Bin ich auf dem Holzweg?

K
Kölner

29.03.2008 um 22:35 Uhr

@Lotte Vielleicht bin ich jetzt auch ein wenig verwirrt... Fassen wir mal kurz zusammen:

  • AN soll versetzt werden, behält dabei seine Lohngruppe, verliert aber seine Zulagen
  • BR wird gehört und will Versetzung nicht
  • AG beantragt vorläufige pers. Massnahme nach § 100 BetrVG
  • Gericht sagt (in Güteverhandlung!), dass Infos für den BR fehlen Fakt ist, dass es keine Entscheidung gibt und auch nicht über die vorläufige pers. Massnahme entschieden wurde. Es wurde NICHTS dergleichen unternommen. Der AN hat auch nicht widersprochen oder gar ein Arbeitsgericht angerufen. Der BR bekommt jetzt irgendwann mehr Infos oder nicht. Was hilft das dem AN (zunächst)? Darf er so stark sein und die Versetzung einfach so nicht annehmen?
L
Lotte

29.03.2008 um 23:00 Uhr

Kölner, Du hast meine Frage nicht beantwortet: Rein rechtlich dürfte der AG den AN doch zur Zeit noch nicht versetzen, oder? BR hat nach 99 und dann auch der 100er widersprochen, ArbG hat Zustimmung nicht ersetzt. Ich glaube ja auch, dass Bauer mit dem Feuer spielt, wenn er der Versetzung nicht nachkommt. Habe ich doch auch zum Ausdruck gebracht. Aber nichtsdestotrotz dürfte der AG die personelle Maßnahme m.E. noch nicht durchführen.

K
Kölner

29.03.2008 um 23:04 Uhr

@Lotte Ja. Ich eiere etwas rum! 'Einer durch den BR widersprochenen Versetzung ist unwirksam' heisst es in der Literatur. Reicht das?

Aber ich bin mir dennoch nicht sicher, was der AN von seiner Weigerung hat...

I
Immie

30.03.2008 um 13:06 Uhr

@Bauer An deiner Stelle würde ich am 01.04. erst mal am neuen Arbeitsplatz erscheinen. So wie ich das verstehe, kann der AG dich versetzen, bis das Gericht entschieden hat, hat es aber nicht. Hat der AG Fristgerecht binnen 3 Tagen die Anträge auf Feststellung (§100) und auf Ersetzung der Zustimmung (§99) gestellt, darf er die peronelle Maßnahme aufrechterhalten bis das Gericht entschieden hat. Entscheidet das Gericht nicht für den AG , endet die vorläufige personelle Maßnahme mit ablauf von zwei Wochen nach Rechtskraft und darf nicht aufrecht gehalten werden. Hat der AG dich über die Sach- und Rechtslage informiert? Insbesondere über den Wiederspruch des BR?

B
Bauer

30.03.2008 um 14:59 Uhr

Danke euch allen, aber jetzt bin ich total durch den Wind, also ich werde dann halt ab 01.04. an meinem neuen Arbeitsplatz sein und hoffe das nach Rückkehr des BR-Stellvertreters aus Urlaub alles durchsichtiger wird. Ja Immi ich wurde in Kenntnis gesetzt das der BR widersprochen hat und den Rest habe ich von einem weiteren BR-Mitglied, der aber ja leider nichts genaues zur Sache aussagt. So wie ich den Beitrag von Immi verstehe kommt ja die Sache mit der nicht Aufrechterhaltung zum tragen, denn das Gericht hat ja eben nicht für den AG entschieden sondern hat diesen aufgefordert dem BR ordnungsgemäß zu informieren und solange ruhe das Verfahren, was das nun auch immer heißen mag.

I
Immie

30.03.2008 um 15:19 Uhr

@Bauer Ne,ne,ne...das Gericht hat ja gar nichts entschieden. Welchen Inhalt hatte denn der Wiederspruch des BR? Weisst du das?

P
paula

30.03.2008 um 19:44 Uhr

Ohne das jemand genau weiß was das Gericht hier entschieden hat ist alles Kaffesatzleserei! Was ist den genau passiert? Terminlosstellung? oder will das gericht über beide Verfahren des AG gleichzeitig entscheiden (wie leider üblich)? Oder Auflagenbeschluss?

Man kann aber wirklich nur mal raten am Dienstag am neuen Arbeitsplatz anzufangen.

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