Erstellt am 28.03.2008 um 10:24 Uhr von Frank B
Der Fristbeginn ist der darauffolgende Tag nach Zugang der Unterlagen. Fällt der Tag des Ablaufes auf einen gesetzlichen Feiertag oder auf´s Wochenende, so gilt der nächste Arbeitstag als Ende der Frist. Steht irgendwo im BGB.
Erstellt am 28.03.2008 um 14:25 Uhr von DonJohnson
nee, das habe ich aber anders gelernt. Frist beginnt am Tag der Zustellung. Endet die Frist auf einen Sonntag, oder einem gesetzlichen Feiertag, dann ist Fristende am darauf folgenden Tag.
Erstellt am 28.03.2008 um 21:32 Uhr von Lotte
Don Johnson,
dann solltest Du Dir das BGB § 187 schnappen und umlernen