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Teilnahme an allen BR-Sitzungen durch SBV?

S
Stellvertreter
Aug 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben seit neusten eine Schwerbehindertenvertretung. Dessen Vorsitzender möchte nun immer an allen Betriebsratssitzungen, auch an nichtplanmäßigen daran teilnehmen. Wir sind im Gremium nicht ganz sicher, ob er ein Recht darauf hat. Hat jemand damit schon Erfahrungen und kann uns helfen???

Danke im vorraus

8.54505

Community-Antworten (5)

K
Kölner

27.03.2008 um 21:51 Uhr

@stellvertreter ...dürfen sie.

P
pirat

27.03.2008 um 22:24 Uhr

@ stellvertreter

Die Schwerbehindertenvertretung kann nach § 32 BetrVG und § 95 Abs. 4 SGB IX an allen Betriebsratssitzungen beratend teilnehmen. Entsprechend ist sie unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig zu laden. Dies gilt auch für Monatsgespräche nach § 74 Abs. 1 BetrVG.

@Kölner, ....ich weiss, Minimalismus geht anders, sorry!

K
Kölner

27.03.2008 um 22:38 Uhr

@pirat ...und bei den Ausschüssen des BR sind sie auch dabei. :-))

S
sbv

03.04.2008 um 13:15 Uhr

Einige Betriebsräte versuchen zu tricksen und definieren Arbeitskreise (nicht Ausschüsse), zu denen sie die SBV nicht einladen.

Das ist natürlich unzulässig, kann jedoch bei entsprechender Bockigkeit des Betriebsrates nur gerichtlich durchgesetzt werden.

SBV muss immer eingeladen werden, wenn mitbestimmungs-relevante dinge besprochen werden, egal ob das Gremium Entscheidungen trifft oder nur vorbereitet.

J
jim_knopf99

03.08.2018 um 10:49 Uhr

Mich würde an der Stelle eher die Frage aufkommen , was das für ein BR ist der sich so gegen die Zusamenarbeit mit der SBV streubt.

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