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Abmahnung aus der Personalakte nehmen - wann?

S
Schade123
Jan 2018 bearbeitet

Nach welcher zeit kann ich eine Abmahnung aus meiner personalakte nehmen lassen?

4.92306

Community-Antworten (6)

K
Kölner

27.03.2008 um 15:38 Uhr

@Schade123 Gar nicht!

P
pehoe

27.03.2008 um 15:48 Uhr

Schade123, es gibt keine gesetzlichen Vorschriften darüber, wie lange eine Abmahnung in den Akten verbleibt. Bei ungerechtfertigter Abmahnung kann der Betroffene eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen und auf die Beseitigung der Abmahnung aus der Personalakte durchsetzen.

K
Kölner

27.03.2008 um 15:50 Uhr

@pehoe ...was in der Regel wenig Sinn macht, da kostspielig und unzweckmäßig!

S
Schade123

27.03.2008 um 16:05 Uhr

Ein Kollege meinet zu mir nach 2 Jahren könnte man einen antrag stellen.

K
Kölner

27.03.2008 um 16:10 Uhr

@Schade123 Ja, dann mache das doch...ob der AG diesem Ansinnen aber nachkommt ist halt fraglich und rechtlich auch nicht belastbar.

N
nicoline

27.03.2008 um 19:10 Uhr

@Schade 123

Ob eine Abmahnung nach Ablauf einer bestimmten Zeit wirkungslos geworden ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Sind die Verfehlungen, welche der Abmahnung zugrunde gelegen haben, geringfügiger Natur, so kann der Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus den Personalpapieren nach Ablauf von zwei Jahren gerechtfertigt sein." (BAG vom 27.1.1988)

Entscheidend sind immer die "Umstände des Einzelfalls". Eine Abmahnung wegen geringer Verstöße kann schon nach einem Jahr ihre Wirkung verlieren, bei schwerem Fehlverhalten aber auch über zwei Jahre hinaus wirken.

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