Erstellt am 27.03.2008 um 14:38 Uhr von Kölner
Erstellt am 27.03.2008 um 14:48 Uhr von pehoe
Schade123,
es gibt keine gesetzlichen Vorschriften darüber, wie lange eine Abmahnung in den Akten verbleibt. Bei ungerechtfertigter Abmahnung kann der Betroffene eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen und auf die Beseitigung der Abmahnung aus der Personalakte durchsetzen.
Erstellt am 27.03.2008 um 14:50 Uhr von Kölner
@pehoe
...was in der Regel wenig Sinn macht, da kostspielig und unzweckmäßig!
Erstellt am 27.03.2008 um 15:05 Uhr von Schade123
Ein Kollege meinet zu mir nach 2 Jahren könnte man einen antrag stellen.
Erstellt am 27.03.2008 um 15:10 Uhr von Kölner
@Schade123
Ja, dann mache das doch...ob der AG diesem Ansinnen aber nachkommt ist halt fraglich und rechtlich auch nicht belastbar.
Erstellt am 27.03.2008 um 18:10 Uhr von nicoline
@Schade 123
Ob eine Abmahnung nach Ablauf einer bestimmten Zeit wirkungslos geworden ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Sind die Verfehlungen, welche der Abmahnung zugrunde gelegen haben, geringfügiger Natur, so kann der Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus den Personalpapieren nach Ablauf von zwei Jahren gerechtfertigt sein." (BAG vom 27.1.1988)
Entscheidend sind immer die "Umstände des Einzelfalls". Eine Abmahnung wegen geringer Verstöße kann schon nach einem Jahr ihre Wirkung verlieren, bei schwerem Fehlverhalten aber auch über zwei Jahre hinaus wirken.