Erstellt am 02.07.2018 um 12:05 Uhr von kratzbürste
Wahlergebnisse oder Abstimmungsergebnisse gehören zum nichtöffentlichen Teil der BR - Sitzung. Sie gehören nicht an die Öffentlichkeit.
Dennoch handelt es sich nicht um ein Betriebsgeheimnis.
Erstellt am 02.07.2018 um 12:33 Uhr von Relaxo03
Erstellt am 02.07.2018 um 16:30 Uhr von rsddbr
Man könnte aber mal schauen, was noch alles auf dem Foto zu lesen ist. Da könnten dann doch Informationen zu finden sein, die Betriebsgeheimnis sind oder zumindest einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz darstellen (z.B. Namen von Mitgliedern des Betriebsausschusses etc.).
Erstellt am 03.07.2018 um 00:36 Uhr von ganther
"Namen von Mitgliedern des Betriebsausschusses" … warum unterliegt das dem Datenschutz? Die Besetzung des BA dürfte betriebsöffentlich bekannt sein....
Erstellt am 03.07.2018 um 08:22 Uhr von celestro
"und einem Dritten, der nicht im Betrieb ist, übermittelt."
Dürfte man die Namen einfach rumtratschen, nur weil Sie betriebsöffentlich sind ?
Erstellt am 03.07.2018 um 10:57 Uhr von ganther
" Dürfte man die Namen einfach rumtratschen, nur weil Sie betriebsöffentlich sind ? "
dann darfst Du aber zu Hause Deiner Frau/Deinem Nachbarn/Deinem Freund auch nicht mehr den Namen Deines Kollegen bei der Arbeit ohne berechtigtes Interesse und Einwilligungserklärung nennen. Denn am Ende ist der von mir genannte Fall auch nichts anderes. Was gewünscht ist und was ein echter Datenschutzverstoß ist, ist zum Glück noch immer ein Unterschied.
Erstellt am 03.07.2018 um 11:04 Uhr von celestro
"dann darfst Du aber zu Hause Deiner Frau/Deinem Nachbarn/Deinem Freund auch nicht mehr den Namen Deines Kollegen bei der Arbeit ohne berechtigtes Interesse und Einwilligungserklärung nennen."
Und ? Nur weil die Menschen das seit Jahrzehnten tun, ist es noch lange nicht in Ordnung.
Erstellt am 03.07.2018 um 13:14 Uhr von Pjöööng
Zitat (rsddbr):
"... oder zumindest einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz ..."
Falls mit "Datenschutzgesetz" das BDSG und die DSGVO gemeint sind, kann ich Euch beruhigen: Definitiv kein Verstoß!
Erstellt am 03.07.2018 um 16:32 Uhr von ganther
Danke Pjöööng sehe ich nämlich auch so