Die Frage ist, ob Abstimmungsergebnisse einer (geheimen) Wahl, zum Beispiel der Freigestellten oder über die Mitglieder des Betriebsausschusses nicht als "Betriebsratsgeheimnisse" gelten. In diesem Fall wurden die Wahlergebnisse, die auf einem Flipchart bei der Auszählung niedergeschrieben wurden später von einem Betriebsratsmitglied per Smartphone abfotografiert und einem Dritten, der nicht im Betrieb ist, übermittelt. Die Frage ist, ob so etwas unzulässig ist und ob das betreffende Betriebsratsmitglied somit aus dem Gremium entfernt werden könnte.

Irgendwo hatte ich mal gelesen, das zur Wahl Nichts an die Öffentlichkeit darf, finde den Passus aber jetzt nicht mehr ...