Erstellt am 25.03.2008 um 20:48 Uhr von Kölner
@Schmuse
Bist Du von der Gewerkschaft beauftragt? Bist Du Vertrauensmann?
Dem BR kannst Du dann durchaus mit § 2 Abs. 2+3 BetrVG ein wenig Nachhilfe geben.
Erstellt am 25.03.2008 um 20:58 Uhr von Schmuse
Ja, ich bin vom Landesverband zum Vertrauensmann gewählt worden und bin Gewerkschaftsmitglied.
Erstellt am 25.03.2008 um 21:00 Uhr von Kölner
Erstellt am 26.03.2008 um 09:43 Uhr von Schmuse
Hier ist die Antwort von unseren BR auf meine Anfrage als Vertrauensmann zwecks Betriebsversammlung da die letzte wer weiß wann war. Das schärfste ist das Wort: Turnusmäßig- . Wir als Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb dürfen demnach auch keine Betriebsversammlung beantragen. Dies darf dann nur der FB?
Zu was bin ich Vertrauensmann wenn ich im auftrag der Kollegen keine Rechte habe eine Betriebsversammlung zu beantragen? Wir werden von unseren BR nicht ernst genommen.
Sehr geehrter Herr S........,
bezüglich Ihrer Mail vom 23.März 2008, 20.36 Uhr möchten wir Ihnen mitteilen, dass der Betriebsrat beabsichtigt, im ersten Halbjahr 2008 eine Abteilungsversammlung turnusgemäß durchzuführen.
Gemäß Ihrer angeführten §§ aus dem BetrVG teilen wir Ihnen mit, dass die vertretene Gewerkschaft bisher keinen Antrag zur Durchführung der Versammlung beim Betriebsrat gestellt hat. Oder vertreten Sie die Kollegin M...... vom FB 13 ? Dann müßte der Betriebsrat selbstverständlich zwingend handeln.
Erstellt am 26.03.2008 um 09:51 Uhr von Kölner
@Schmuse
Ab jetzt würde ich anfangen den BR zu belehren...
Erstellt am 26.03.2008 um 10:07 Uhr von Schmuse
Ich habe mich auch schon an unseren FB gewand da ein Mitglied des BR bei eine Kollegin war und ihr gesagt hat das sie mich wegen meiner Gewerkschaftlichen Tätigkeit beobachten soll und dem MR mitteilen wann ich es mache. Weiter sagte er, ich bin dem BR ein Dorn im Auge. Bevor mir diese Info gesagt wurde musste ich aber versprechen das ich kein Namen nenne. Aber das BR-Mitglied weiß ja wem er es gesagt hat. Darüber habe ich den FB informiert und auch eine Beschwerde an den BR. Aber keine Antwort oder Reaktion vom BR. Vom FB erwarte ich in den nächsten Tagen eine Antwort.
Erstellt am 26.03.2008 um 10:16 Uhr von BRv einer Gewerkschaft
Schmuse
Naiv, Aufbrausend, Unruhe Verbreitend und völlig Desinformiert .Die Gewerkschaft soll sich selber mal lieber Vertreten! UND ihrer Mitarbeiter!Und erst danach sollte Sie anfangen andere zu Besschuldigen und Rum zu Jodeln .
Erstellt am 26.03.2008 um 10:25 Uhr von Midnightlady FC Waschbär
@BR der GEW
Was hat das eine mit dem anderen zu schaffen? Deine Bezeichung ist das eine Selbst Offenbahrung deiner Eigenschafften ?
Erstellt am 26.03.2008 um 12:01 Uhr von Schmuse
Schmuse
Naiv, Aufbrausend, Unruhe Verbreitend und völlig Desinformiert .Die Gewerkschaft soll sich selber mal lieber Vertreten! UND ihrer Mitarbeiter!Und erst danach sollte Sie anfangen andere zu Besschuldigen und Rum zu Jodeln .
Antwort 7 Erstellt am 26.03.2008 - 10:16 Uhr von BRv einer Gewerkschaft
@BRv einer Gewerkschaft
Das ist nicht meine Fragestellung!
Es geht darum das unser BR mit allen Mitteln versucht Gewerkschaftsarbeit zu unterdrücken. Ich als Vertrauennsmann von 73 Gewerkschaftsmitgliedern (Die Freigestellten Br-Gewerkschaftsmitglieder mal ausgenommen) vertrete die Interessen aller Kollegen auch der nicht Gewerkschaftlichen. Dies scheint unser BR nicht zu wollen. Ich darf keine Gewerkschaftlichen Informationen auslegen, nicht mit den Kollegen über Gewerkschaftliche Tätigkeiten reden oder wie z.b. Unterschriftenaktionen durchführen. Oder das aktuelle Thema Mindestlohn und Tarifvertrag zwischen BDWS und GÖD zum Mindestlohn und zum Entgeldendsendegesetz.
Ausserdem will ich nicht einseitig informieren, oder die Intressen des AG aufzwingen lassen. Das der AG etwas dagen hat ist mir schon klar, aber das der BR unsere Intressen nicht vertritt ist mir unverständlich dazu das er mich überwachen will. Ich kenne diese aus der Zeit vor 1989. Nur das es damals von den damaligen Staat organisiert war. Ich dachte das ein BR mit dem AG vernünftig zusammen arbeitet aber dabei die Arbeitnehmerseite und dessen Intressen vertritt.