Erstellt am 20.03.2008 um 11:06 Uhr von rolfo2
Mitbestimmungsrecht?
Der BR ist auch bei einer Kündigung in der Probezeit vorher anzuhören.
Erstellt am 20.03.2008 um 11:19 Uhr von DocPille
@rolfo2
Das stimmz ja nun gar nicht,der BR hat ein eingeschränktes Informations-und Mitbestimmungsrecht.
Arbeitsgericht Frankfurt; Az.: 4 Ca 3979/98
Erstellt am 20.03.2008 um 13:27 Uhr von rolfo2
@ Doc Pille
Was soll der BR mitbestimmen?
Ich habe doch geschrieben dass der BR auch vor einer Probezeitkündigung anzuhören ist.
Erstellt am 20.03.2008 um 16:01 Uhr von Petrus
@Doc:
"ja nun gar nicht" würde ich so auch nicht gelten lassen...
@Grummel:
Der BR ist nach §102 BetrVG anzuhören, der BR kann Bedenken äußern oder der Kündigung wiedersprechen - auch in der Probezeit. Das Problem für den gekündigten ist nur: Er kann nicht unter Berufung auf das Kündigungsschutzgesetz klagen.
ABER: Wenn der ArbGeb den BR _nicht_ angehört hat, kann der Arbeitnehmer die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung nach §102 (1) BetrVG feststellen lassen. Lohnt sich aber nur, wenn bei Klageerhebung die Probezeit schon "rum" ist