Kündigung in der Probezeit - Mitbestimmungsrecht?
Hallo,
wenn ein Arbeitnehmer (kein Auszubildender) innerhalb der Probezeit gekündigt werden soll, hat der BR auch Mitbestimmungsrecht?
Danke & Gruß
Community-Antworten (4)
20.03.2008 um 12:06 Uhr
Mitbestimmungsrecht? Der BR ist auch bei einer Kündigung in der Probezeit vorher anzuhören.
20.03.2008 um 12:19 Uhr
@rolfo2
Das stimmz ja nun gar nicht,der BR hat ein eingeschränktes Informations-und Mitbestimmungsrecht.
Arbeitsgericht Frankfurt; Az.: 4 Ca 3979/98
20.03.2008 um 14:27 Uhr
@ Doc Pille Was soll der BR mitbestimmen? Ich habe doch geschrieben dass der BR auch vor einer Probezeitkündigung anzuhören ist.
20.03.2008 um 17:01 Uhr
@Doc: "ja nun gar nicht" würde ich so auch nicht gelten lassen...
@Grummel: Der BR ist nach §102 BetrVG anzuhören, der BR kann Bedenken äußern oder der Kündigung wiedersprechen - auch in der Probezeit. Das Problem für den gekündigten ist nur: Er kann nicht unter Berufung auf das Kündigungsschutzgesetz klagen. ABER: Wenn der ArbGeb den BR nicht angehört hat, kann der Arbeitnehmer die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung nach §102 (1) BetrVG feststellen lassen. Lohnt sich aber nur, wenn bei Klageerhebung die Probezeit schon "rum" ist
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