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Kündigung in der Probezeit - Mitbestimmungsrecht?

G
Grummel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wenn ein Arbeitnehmer (kein Auszubildender) innerhalb der Probezeit gekündigt werden soll, hat der BR auch Mitbestimmungsrecht?

Danke & Gruß

4.97004

Community-Antworten (4)

R
rolfo2

20.03.2008 um 12:06 Uhr

Mitbestimmungsrecht? Der BR ist auch bei einer Kündigung in der Probezeit vorher anzuhören.

D
DocPille

20.03.2008 um 12:19 Uhr

@rolfo2

Das stimmz ja nun gar nicht,der BR hat ein eingeschränktes Informations-und Mitbestimmungsrecht.

Arbeitsgericht Frankfurt; Az.: 4 Ca 3979/98

R
rolfo2

20.03.2008 um 14:27 Uhr

@ Doc Pille Was soll der BR mitbestimmen? Ich habe doch geschrieben dass der BR auch vor einer Probezeitkündigung anzuhören ist.

P
Petrus

20.03.2008 um 17:01 Uhr

@Doc: "ja nun gar nicht" würde ich so auch nicht gelten lassen...

@Grummel: Der BR ist nach §102 BetrVG anzuhören, der BR kann Bedenken äußern oder der Kündigung wiedersprechen - auch in der Probezeit. Das Problem für den gekündigten ist nur: Er kann nicht unter Berufung auf das Kündigungsschutzgesetz klagen. ABER: Wenn der ArbGeb den BR nicht angehört hat, kann der Arbeitnehmer die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung nach §102 (1) BetrVG feststellen lassen. Lohnt sich aber nur, wenn bei Klageerhebung die Probezeit schon "rum" ist

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