Erstellt am 18.03.2008 um 23:09 Uhr von Efaienaerbeer
Ich würde zum Einen versuche, vom Arbeitgeber Begründungen für die Nichtverlängerungen zu bekommen und dann ggf. versuchen, ihn im ein oder anderen Fall doch noch zu einer Verlängerung zu überreden. Das Überreden kann ggf. auch mit abgelehnten Überstunden oder Widersprüchen gegen Neueinstellungen unterfüttert werden.
Davon abgesehen, wäre es schon fair, wenn die Leute wüßten, dass sie sich dringend anderweitig umsehen sollten.
Erstellt am 19.03.2008 um 05:12 Uhr von Mona-Lisa
@Efaienaerbeer,
bei Vertragsabschluss wissen die Kollegen, wann der Vertrag endet...........
Erstellt am 28.03.2008 um 17:44 Uhr von Efaienaerbeer
@Mona-Lisa
Die Hoffnung stirbt zuletzt...
Erstellt am 28.03.2008 um 19:16 Uhr von Kölner
@Veto
Da gibt man notfalls in einer BetrVers. mal an alle Kollegen den Hinweis, dass grundsätzlich jeder befristete AV irgendwann endet und eben NICHT mit einer Verlängerung zu rechnen ist.
Fertig.
Erstellt am 28.03.2008 um 19:57 Uhr von pirat
@all
und was ist mit der Obliegenheit des Arbeitgebers zur frühzeitigen Information ....
§ 2 SGB III sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses über die Verpflichtung unverzüglicher Meldung beim Arbeitsamt zu informieren. Diese Verpflichtung gilt sowohl bei Kündigungen als auch bei Beendigung durch Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses!
Erstellt am 28.03.2008 um 21:13 Uhr von Lotte
Veto,
Ihr solltet die Kollegen auch auf Ihre Pflicht hinweisen, sich frühzeitig beim Arbeitsamt zu melden, siehe § 37 b SGB III.
Habt Ihr den AG mal gebeten, die KollegInnen zu informieren?