Arbeitnehmerüberlassung zum Mutterkonzern
Hallo zusammen,
wir haben hier im Gremium eine dringende Frage. Wir wurden von einem Unternehmen im Jahre 2006 gekauft. Bisher hat sich nichts geändert, jeder macht hier weiter, dass was er immer gemacht hat und wir sind auch weiterhin ein "eigenständiges Unternehmen" nur eben mit einer Konzernmutter. Unsere Frage ist, in wie weit der BR ein Mitbestimmungsrecht hat, wenn unsere Mitarbeiter an die Mutter ausgeliehen werden zum Teil auf unbestimmte Zeit. Alle unsere Kollegen sollen eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag bekommen, dass "Mutti" jederzeit zugriff auf unsere Kollegen hat. Die Arbeitszeiten und Tätigkeiten bleiben unverändert. Für schnelle Hilfe bedanken wir uns schon jetzt, weil die das zum 1.4. durchziehen wollen.
Community-Antworten (1)
18.03.2008 um 14:24 Uhr
Wenn sie das freiwillig unterschreiben: Individualrecht, nicht euer Ding Wenn niemand unterschreibt, muss der ArbGeb Änderungskündigungen aussprechen. Eure Mitbestimmung regeln die §§ 102 und 99 BetrVG. Und bei Massenänderungskündigungen siehe §§111 ff BetrVG
Holt euch dringend Rat bei der GEW oder/und einen guten FA Arbeitsrecht!
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