Erstellt am 18.03.2008 um 06:38 Uhr von pirat
@SarahGR
....von den Betreibsräten und Geschäftsführern sehr ausgebeutet.....wie kann das sein?
.... meine Kollegen schonmal beschlossen, einen Betreibsrat zu gründen,.... wenn es doch schon einen gibt!
Suchfunktion "Betriebsrat abwählen"
Gem.: §23 Abs.:1 BetrVG können mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beim Arbeitsgericht beantragen. Aber Vorsicht, die Messlatte beim Arbeitsgericht liegt zu Recht sehr hoch.
Gibt es eine GEWerkschaft? Die können auch die Auflösung beantragen! Oder einfach mal mit dem BR reden, vielleicht hilft es ja! Man sollte nichts unversucht lassen, ...
Erstellt am 18.03.2008 um 08:18 Uhr von BRV4U
Hallo SarahGr,
ich nehme an, in dem Satz "...werden von den Betriebsräten und Geschäftsführern sehr ausgebeutet" meinst du nicht Betriebsräte.
Erst einmal ist es jetzt wichtig, dass die Wahl eines BR in eurem Betrieb vorangetrieben wird. Da dieses Forum hier leider nicht in der Lage ist, dir einen Fernlehrgang anzubieten kann ich dir nur raten, entweder eine Gewerkschaft oder, was ich eher tun würde, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht um Hilfe bitten. Ein Beratungsgespräch ist nach meinen Erfahrungen oft kostenlos.
Eins vorab: Um einen BR zu gründen muss erst ein Wahlvorstand gegründet werden. Dieser Ausschuss genießt einen besonderen Kündigungsschutz, also keine Angst, rauswerfen kann euch so leicht niemand !!!
Auch die Kandidaten die sich zur Wahl stellen haben Kündigungsschutz !
Ganz wichtig: Wenn es dir möglich ist, gehe heute noch in einen Buchladen und kaufe dir einschlägige Literatur zu diesem Thema, als erstes unbedingt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Viel Glück !!!
Erstellt am 18.03.2008 um 20:25 Uhr von betriebliche trübung
@brv4u: mich gruselt es!
@sarahgr: pfeif in diesem fall auf den rechtsanwalt und geh zur gewerkschaft. auch wenn du (theoretisch) geschützt bist, wenn du die br-wahl anleierst, heisst dies leider noch lange nicht, dass dich dein ag nicht kündigt.
die gewerkschaft kann dir erstens helfen, die regularien zur wahl zu verstehen und auch einzuhalten und zweitens können dir die notwendige rückendeckung bei einer evt. kündigung geben. und mach dich schlau, im internet gibts ne menge zu diesem thema, zb hier:
http://br-wahl.verdi.de/
Erstellt am 18.03.2008 um 21:51 Uhr von Efaienaerbeer
Ich denke auch, dass die Gewerkschaft da hilfreicher ist. Erstens arbeiten Rechtsanwälte, weil sie Geld verdienen wollen und nicht aus caritativen Gründen. Eine Kulanzauskunft wir daher sichern nur kurz und allgemein bleiben wird (Es sei denn er/sie rechnet sich ein Folgemandat aus, z.B. eine Inhous-Schulung für den neuen BR). Davon abgesehen darf ein Rechtsanwalt nach dem Gesetz nicht kostenlos arbeiten.
Die Gewerkschaftsvertreter können die Wahl einkleiten und damit die Initatoren im Hintergrund decken. Sie kommen dann auch in den Betrieb (wenn nötig auch öfter) und sind meist bei einer erstmaligen BR-Wahl in einem kritischen Unternehmen bei der Wahl dabei, um aufzupassen, dass alles korrekt läuft und der Arbeitgeber keinen Druck ausübt.
Da aber auch die Gewerkschaften nicht interessenfrei arbeiten, wird die Gewerkschaft sicher wollen, dass einige von euch eintreten. Aber ein Rechtsanwalt, der den gleichen Service vor Ort beitet ist sicher viel teurer und ihr habt bei der Gewerkschaft gleich den Rechtsschutz dabei, wenn euch jemand verpetzt und ihr gekündigt werdet. ;-)