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Einladung ordentliche betriebsratszitzung durch 2. stellvetretender betriebsarat

U
Uenzen
Okt 2019 bearbeitet

Frage: der 2. Stellvertreter lädt jetzt desöfteren zu ordentlichen Sitzungen ein , grund sei krankheit des vorsitzenden und urlaubsbedingte abwesenheit des stellvertreters. Wie ist hier die Rechtslage da auch dementsprechend Unterschriften des 2. Stellverteters geleistet werden? der arbeitgeber ist nicht informiert worden über diese konstellation. In der Geschäftsordnung ist diesbezüglich nichts zu finden. Wieviel Gültigkeit haben dann Kündigungen vor Arbeitsgerichten?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

13.10.2019 um 17:04 Uhr

einen 2. stellvertretenden BRV gibt es offiziell nicht. Wenn BRV und BRVS verhindert sind, kann jedoch JEDES Betriebsratsmitglied zu einer Sitzung einladen (wenn nötig). Das ist dann auch völlig o.k.! Aber eben nur, wenn die beiden Anderen wirklich verhindert sind.

N
nicoline

13.10.2019 um 19:39 Uhr

In der Geschäftsordnung ist diesbezüglich nichts zu finden. Und es wäre vielleicht sinnvoll, das zu ändern und einen "2. Stellvertreter" in der GO zu benennen.

S
stehipp

14.10.2019 um 10:30 Uhr

Dafür wird der zweite Stellv. ja benannt, damit er im Fall der Abwesenheit der BRV und erstem Stellv. die Aufgaben übernehmen kann. Wir haben es allerdings auch in unserer GO festgelegt und haben dabei sogar 4 Personen definiert.

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