Versicherungsschutz nach 10 STD?
Hallo, meine Frage wäre:
Wenn der AG anordnet über 10 Std täglich zu arbeiten und er keine vorliegende Ausnahmegenehmigung des Gewerbeaufsichtsamts vorliegen hat, ist der Arbeitnehmer dann trotzdem versichert? Was passiert, wenn er z.B. 12 STD arbeitet und auf dem Heimweg einen Unfall baut. Zahlt dann die VBG oder sagen die: Seine Arbeitszeit war schon über 2 Std rum, er hat sich nicht direkt danach auf den Heimweg begeben, sein Pech? Kennt sich dazu wer aus, und hat evtl sogar Gerichtsurteile oder Gesetzestexte zur Hand?
vielen Dank im voraus
Community-Antworten (4)
17.03.2008 um 09:07 Uhr
Moin Kronos, der AN ist auf jeden Fall versichert. Wir hatten einen ähnlichen Fall bei uns, der Kollege ist bestens versorgt worden. Der AG hingegen musste sich bei der BG und der Gewerbeaufsicht verantworten, allerdings weiss ich nicht ob er in Regress genommen wurde. Es handelte sich um einen "leichten" Verkehrsunfall mit einer leichten Verletzung (Prellung) mit ambulanter Behandlung im Krankenhaus. Wie es bei schwereren Unfällen, im schlimmsten Fall mit Todesfolge oder lebenslanger Behinderung aussehen würde weiss ich nicht. Habt ihr keinen Betriebsrat ? Überstunden und Mehrarbeit sind mitbestimmungspflichtig, mehr als 10 Stunden würde kein BR ausser in absolut dringenden Fällen genehmigen, der seine Aufgabe ernst nimmt !
17.03.2008 um 09:14 Uhr
Also das finde ich ja äußerst bedenklich, Überstunden die die 10 Stunden überschreiten auch in absolut dringlichen Fällen zu genehmigen. Der BR ist dafür da, auf das Einhalten von Gesetzen zu achten und nicht um sie zu umgehen.
17.03.2008 um 10:07 Uhr
@Kronos zur Ergänzung.... vor 10 Tagen hatten wir einen ähnlichen Fall (Antrag der GL die tägl. AZ über 10 Std), BR hat abgelehnt und das Gewerbeaufsichtsamt auch. Die Ausnahmegenehmigung wird nur in sehr engen Grenzen erteilt, ( Lebensmittelverarbeitende Betriebe, Produktionsausfall usw..) Der BR kann nicht etwas erlauben, was gesetzlich strikt verboten ist. "Diese wird aus Gründen des Arbeitsschutzes selten gegeben. Eine willentliche Absprache zwischen BR und GL wäre somit nicht wirksam und verstieße gegen Gesetze." Daraufhin hatte die GL ein Problem, da hat irgendeiner der Chef´s wohl seine Hausaufgaben nicht gemacht.
Danke Seemann
17.03.2008 um 10:18 Uhr
"Wenn der AG anordnet über 10 Std täglich zu arbeiten und er keine vorliegende Ausnahmegenemigung des Gewerbeaufsichtsamts vorliegen hat, ..."
Soll auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden oder warum soll eine Aufsichtsbehörde in´s Spiel kommen?
Nachtrag: Gibt es keine tarifvertragliche Regelung in Eurem Bereich?
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