Erstellt am 17.03.2008 um 08:07 Uhr von BRV4U
Moin Kronos,
der AN ist auf jeden Fall versichert. Wir hatten einen ähnlichen Fall bei uns, der Kollege ist bestens versorgt worden.
Der AG hingegen musste sich bei der BG und der Gewerbeaufsicht verantworten, allerdings weiss ich nicht ob er in Regress genommen wurde. Es handelte sich um einen "leichten" Verkehrsunfall mit einer leichten Verletzung (Prellung) mit ambulanter Behandlung im Krankenhaus. Wie es bei schwereren Unfällen, im schlimmsten Fall mit Todesfolge oder lebenslanger Behinderung aussehen würde weiss ich nicht.
Habt ihr keinen Betriebsrat ? Überstunden und Mehrarbeit sind mitbestimmungspflichtig, mehr als 10 Stunden würde kein BR ausser in absolut dringenden Fällen genehmigen, der seine Aufgabe ernst nimmt !
Erstellt am 17.03.2008 um 08:14 Uhr von mäuschen
Also das finde ich ja äußerst bedenklich, Überstunden die die 10 Stunden überschreiten auch in absolut dringlichen Fällen zu genehmigen. Der BR ist dafür da, auf das Einhalten von Gesetzen zu achten und nicht um sie zu umgehen.
Erstellt am 17.03.2008 um 09:07 Uhr von pirat
@Kronos
zur Ergänzung....
vor 10 Tagen hatten wir einen ähnlichen Fall (Antrag der GL die tägl. AZ über 10 Std), BR hat abgelehnt und das Gewerbeaufsichtsamt auch. Die Ausnahmegenehmigung wird nur in sehr engen Grenzen erteilt, ( Lebensmittelverarbeitende Betriebe, Produktionsausfall usw..) Der BR kann nicht etwas erlauben, was gesetzlich strikt verboten ist.
"Diese wird aus Gründen des Arbeitsschutzes selten gegeben. Eine willentliche Absprache zwischen BR und GL wäre somit nicht wirksam und verstieße gegen Gesetze." Daraufhin hatte die GL ein Problem, da hat irgendeiner der Chef´s wohl seine Hausaufgaben nicht gemacht.
Danke *Seemann*
Erstellt am 17.03.2008 um 09:18 Uhr von peanuts
"Wenn der AG anordnet über 10 Std täglich zu arbeiten und er keine vorliegende Ausnahmegenemigung des Gewerbeaufsichtsamts vorliegen hat, ..."
Soll auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden oder warum soll eine Aufsichtsbehörde in´s Spiel kommen?
Nachtrag: Gibt es keine tarifvertragliche Regelung in Eurem Bereich?