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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlbeeinflussung durch Buffet?

D
dieki2000
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben am 05.04.2006 betriebsratswahlen in unserem betrieb. nun möchte eine liste am tag der wahl oder auch davor den mitarbeitern ein kleines buffet anbieten.

nun mache ich mir sorgen, dass man das als wahlbeeinflussung auslegen kann, um die wahl anzufechten.

mein vorschlag ist, dieses buffet nicht oder höchstens im anschluss an die wahl als dankeschön des neuen betriebsrates anzubieten. wie seht ihr das???

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Community-Antworten (1)

H
Homeland25

28.03.2006 um 13:17 Uhr

Wahlwerbung ist nicht verboten.

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