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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlbeeinflussung durch den Arbeitgeber?

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musi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, brauche mal eure Hilfe, nach einer Fusion stehen bei uns Neuwahlen des Betriebsrats an. Wir sind nunmehr ein Krankenhaus an 2 Standorten. Die Wahlen sind eingeleitet, es gibt zwei Listen, wie erwartet jeweils vom jeweiligen Standort. Nunmehr ist uns zu Ohren gekommen, dass die Pflegedirektorin(zuständig für beide Häuser, Mitglied der Geschäftsleitung) in einer Chefarztrunde zum Thema Betriebsratswahlen referiert hat. Nach Ihrer eigenen Aussage habe Sie lediglich das Prozedere der Listenwahl den Chefärzten erklärt,mit Hilfe der vom Wahlvorstand für die Belegschaft im Intranet veröffentlichten Informationen zur Betriebsratswahl. Nun meine Frage,ist das Wahlbeeinflussung durch den Arbeitgeber? Warum wurde hier nicht der Wahlvorstand zu Rate gezogen? Wie soll sich der Wahlvorstand nunmehr verhalten?

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Community-Antworten (6)

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Mona-Lisa

12.11.2007 um 10:05 Uhr

@musi, das hat mit Wahlbeeinflussung nix zu tun. Die Direktorin kann ihre Chefarztrunde zutexten, wie sie will. Der Wahlvorstand ist nur für den richtigen und rechtmässigen Ablauf der Wahl zuständig und sollte sich aus solchen Diskussionen raushalten.

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carrie

12.11.2007 um 10:07 Uhr

Hallo Es kommt ja darauf an, wie sie sich geäußert hat. Wenn sie lediglich erklärt hat wie das alles vor sich geht, kann man ihr sicherlich nicht gleich Wahlbeeinflussung vorwerfen. Gibt es vielleicht eine Möglichkeit herauszufinden, was sie genau von sich gegeben hat?

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Mona-Lisa

12.11.2007 um 10:11 Uhr

@carrie, und was bringt es dann, wenn musi weiss, was die Lady von sich gegeben hat?

Ich betone nochmal: Kein Einmischen des Wahlvorstand's....

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musi

12.11.2007 um 10:15 Uhr

@carrie das haben wir versucht, aber was uns stutzig macht, die Information selber kam vom Prokuristen des Hauses, welcher der Betriebsratsvorsitzenden genauer schilderte, was die PDL gesagt hat, und das soll wohl Fürsprache für die eine Liste gewesen sein. Er selbst wird sich aber nicht öffentlich weiter äußern und die Chefärzte halten sich bedeckt. Bei einer Konfrontation beider hat sich der Prokurist sich nicht geäußert, und die PDL hat ihr Tun verteidigt.

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carrie

12.11.2007 um 10:46 Uhr

@Mona-Lisa Sicherlich sollte man sich nicht einmischen, ich kenne das nur zu gut von unserer Wahl, da wurden viele Mitarbeiter von Vorgesetzten regelrecht bearbeitet und versucht zu beeinflussen was sie denn zu wählen haben, bzw. was gut oder schlecht für die Firma ist. Das ist dann ja wohl nicht mehr in Ordnung!

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pirat

12.11.2007 um 11:18 Uhr

@musi, wie Mona schon schriebraushalten zur Info.... Wahlbehinderungen und Wahlbeeinflussungen können während des Wahlverfahrens jederzeit im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren angegriffen werden (Fitting, § 20 Rn. 6), um sie zu unterbinden.... dafür reicht es nicht!Die Meßlatte liegt auch da sehr hoch.... Beispiele findest du hier... http://www.lexisnexis.de/aktuelles/73953

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