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Betriebsübergang nach 613a - Muß sich der AG auch nach einem Jahr noch an den alten TV halten( Besitzstand) wenn er nicht tarifgebunden ist?

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Gizmo
Jan 2018 bearbeitet

Muß sich der AG nach einem Betriebsübergang nach 613 a auch nach einem jahr noch an den alten Tarifvertrag halten( besitzstand) wenn er nicht tarifgebunden ist??

7.15309

Community-Antworten (9)

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Konrad

13.03.2008 um 15:38 Uhr

Hallo Gizmo nach Ablauf der Frist von 1 Jahr muss sich der nicht mehr daran binden und kann danach eine Änderungskündigung nach § 2 KSchG aussprechen. Entscheidend ist ob eine Belegschaft das so hinnimmt oder sich dagegen wehrt.

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pehoe

13.03.2008 um 15:56 Uhr

Gizmo, Konrad hat recht, der Tarifvertrag muss nicht zwingend weiter gelten. Siehe dazu TVVG§§ 3 u. 4 Der Tarifvertrag gilt statisch weiter bis dieser durch eine andere Abmachung( z. B. neuer Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Haustarif oder Änderungen des Arbwitsvertrages) ersetzt wird.

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Gizmo

13.03.2008 um 17:50 Uhr

Also das heisst, wenn die Belegschaft keine neuen Vereinbarungén unterzeichnet,kann der AG nichts verändern!?

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Lotte

13.03.2008 um 19:14 Uhr

Gizmo, der Tarifvertrag geht Einzelvertraglich auf Deinen AV über (in der Fassung zum Zeitpunkt des Übergangs). Wenn der AG nicht TV gebunden ist, müsste er für jeden einzelnen AN eine Vertragsänderung durchführen, damit sich bei den Einzelnen etwas ändert. Kollektivrechtlich geht da nichts, weder für den AG noch für den BR.

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paula

13.03.2008 um 20:54 Uhr

@lotte

Kollektivrechtlich ginge schon was mit einer anderen Tarifbindung. Eine Frage stellt sich aber doch noch: gibt es Klauseln im Arbeitsvertrag in denen auf den TV bezug genommen wird. Statisch oder dynamisch. Dann habe ich wiederum einen individualrechtlichen Anspruch der nicht über § 613a BGB kollektiv verändert werden kann.

K
Konrad

14.03.2008 um 08:57 Uhr

@Gizmo zu deiner Frage: Im Prinzip ist das richtig, wenn keine neue Regelung gilt die bisherige in diesem Fall die tarifliche Regelung weiter. In der Praxis wird das durch einzelvertragliche „Änderungskündigung“ und Vorlage eines neuen Arbeitsvertrag versucht ,das anders weniger günstig zu gestalten. Das nenne ich „Erpressung“ eine bessere Lösung wäre eine kollektive Lösung wie :
Tarifbindung, oder Anerkennung des TV oder Haus TV

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Lotte

14.03.2008 um 13:26 Uhr

Paula, sorry, wenn ich missverständlich war. Ich meinte, dass es für den BR nicht kollektivrechtlich geht. Und für den AG alleine auch nicht, nur mit GEW. Und die alten AV gelten selbst dann erstmal weiter, es sei denn der neue TV ist besser.

P
paula

14.03.2008 um 20:03 Uhr

@Lotte

wunderbar erkärt! und schon sind wir uns einig :-)

L
Lotte

14.03.2008 um 20:13 Uhr

paula, na, dann kann ich ja jetzt beruhigt ins Wochenende ;-))

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