§99 Abs.2 Ziffer 3 BetrVG
Kann der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung/Eingruppierung verweigern, wenn der neu einzustellende Mitarbeiter die gleiche Lohngruppe erhalten soll wie ein langjährig tätiger Mitarbeiter der sich über Jahre die jetzt gleiche Lohngruppe erst "erarbeitet" hat.
Community-Antworten (4)
09.10.2019 um 10:03 Uhr
Verweigern kann man immer, nur mit welcher Begründung? Weil der neue Kollege eurer Meinung nach zu viel verdient, es nicht verdient, so viel zu bekommen? Wenn ihr tarifgebunden seid, sollten dort im TV Zuordnungen von TG zu Stellen bestehen. Solange der AG diese nicht unterschreitet könnt ihr wohl nicht viel machen. Es ist durchaus üblich, dass neue Mitarbeiter durch ein höheres Gehalt angeworben werden. Schließlich muss man den neuen Mitarbeiter mit irgendwas "ködern". Wir nehmen solche Situationen immer gerne zum Anlass und versuchen bei der nächsten Gehaltsrunde für die bestehenden Mitarbeiter was zu erreichen. So nach dem Motto, wenn der das bekommt, dann doch unsere Mitarbeiter auch..... Manchmal klappt es.
09.10.2019 um 10:18 Uhr
Hat der neue MA bereits in einem anderen Unternehmen die selbe Aufgabe wie zukünftig bei euch ausgeübt und dazu noch genauso lange wie euer langjähriger Mitarbeiter, warum sollte er dann nicht auch dieselbe Lohngrupp erhalten? Vorarbeitszeiten werden durchaus mit berücksichtigt.
09.10.2019 um 10:22 Uhr
Ganz klar NEIN. Niemand im Betrieb hat einen Nachteil. Die Frage der Gerechtigkeit stellt sich nicht.
10.10.2019 um 08:51 Uhr
Hallo zuckertuete, ich hätte eine Frage. Ich komme zu Dir und möchte als AN wissen, ob ich richtig eingruppiert bin. Nach welche Kriterien oder Merkmale prüfst Du, ob ich richtig/falsch eingruppiert bin?
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