BR-Mitglied plaudert - Kann die Vorsitzende ihn deswegen ermahnen?
Hallo, ich habe mal eine Frage zur Verschwiegenheit der Betriebsratsmitglieder. Folgender Sachverhalt, ein BR-Mitglied hat mitbekommen, das mit einer Kollegin in seiner Abteilung ein Gespräch mit dem Vorgesetzten stattfinden soll. Man muss dazu wissen, dass die Kollegin Alkoholkrank ist. Der Vorgesetzt war bei der Betriebsratsvorsitzenden und hat dies mit ihr besprochen, wie man hier vorgehen soll. Das BR-Mitglied hat dann nichts besser zu tun, als seiner Kollegin dies mitzuteilen, das sie demnächst so ein Gespräch haben soll. Wir der restliche BR finden dies nicht gut, weil wir der Kollegin gern helfen wollten, ihre Krankheit in den Griff zu bekommen. Kann die Vorsitzende ihn deswegen ermahnen?
Community-Antworten (2)
11.03.2008 um 09:47 Uhr
Hallo,
der Kollegin zu helfen finde ich gut! Aus meiner Sicht kann hier nix und niemand ermahnt werden. Ihr solltet aber innerhalb des Betriebsrats über Sinn und Unsinn der Gesprächsführung einzelner BR Mitglieder mal diskutieren. Mein Vorschlag (falls ihr das nicht habt) - legt euch doch selbst eine Geschäftsordnung fest in der ihr soche Dinge regelt. Hoffentlich ist bei dem geplanten Gespräch auch jemand vom BR anwesend.
11.03.2008 um 10:15 Uhr
@all hoch interessant.....
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