Folgender Sachverhalt, ein BR-Mitglied hat mitbekommen, das mit einer Kollegin in seiner Abteilung ein Gespräch mit dem Vorgesetzten stattfinden soll. Man muss dazu wissen, dass die Kollegin Alkoholkrank ist. Der Vorgesetzt war bei der Betriebsratsvorsitzenden und hat dies mit ihr besprochen, wie man hier vorgehen soll.
Das BR-Mitglied hat dann nichts besser zu tun, als seiner Kollegin dies mitzuteilen, das sie demnächst so ein Gespräch haben soll. Wir der restliche BR finden dies nicht gut, weil wir der Kollegin gern helfen wollten, ihre Krankheit in den Griff zu bekommen.
Kann die Vorsitzende ihn deswegen ermahnen?