Erstellt am 22.02.2010 um 21:42 Uhr von peters
Mir ist aus dem BetrVG oder aus der Wahlordnung keine Bestimmung bekannt, nach der "Plaudern" verboten ist. Solange du keine Einzelheiten nennst, wird das hier niemand beurteilen können.
Und jeder Wahlvorstand wird damit leben müssen, dass irgend jemand die Wahl beäugt. Wenn man sich an die Gesetze hält, dürfte eigentlich trotzdem nix passieren.
Erstellt am 22.02.2010 um 21:53 Uhr von erwin
Dünenfee
Wie wäre es diese auf eine Schulung/ Seminar zu senden, dann weis sie was zu tun ist.
Oder man erklärt ihr den blauenButton hier oben links, dann weiss sie es nach dem diurchlesen der Folgeseitenn auch.