W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer ist im Gremium Unterschriftsberechtigt bei Unfallanzeigen?

F
Frischling_2018
Okt 2019 bearbeitet

Wer im Gremium darf auf Unfallanzeigen unterschreiben? Darf dies nur der Vorsitz oder Stellvertreter tun?

1.14509

Community-Antworten (9)

C
celestro

07.10.2019 um 13:31 Uhr

Warum sollte jemand vom BR eine Unfallanzeige unterschreiben? Ansonsten gilt wie immer ... der BRV vertritt das Gremium im Rahmen der getroffenen Beschlüsse.

C
Catweazle

07.10.2019 um 13:37 Uhr

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch -SGB VII- unter § 193 (5):

(...) Die Anzeige ist vom Betriebs- oder Personalrat mit zu unterzeichnen. Der Unternehmer hat die Sicherheitsfachkraft und den Betriebsarzt über jede Unfall- oder Berufskrankheitenanzeige in Kenntnis zu setzen. Verlangt der Unfallversicherungsträger zur Feststellung, ob eine Berufskrankheit vorliegt, Auskünfte über gefährdende Tätigkeiten von Versicherten, haben die Unternehmer den Betriebs- oder Personalrat über dieses Auskunftsersuchen unverzüglich zu unterrichten.

C
celestro

07.10.2019 um 13:40 Uhr

@Catweazle

Interessant, Danke!

F
Frischling_2018

07.10.2019 um 13:40 Uhr

@Catwazle, vielen Dank für die Anwort - nur WER genau vom BR oder PR? Oder Spielt das keine Rolle?

C
Catweazle

07.10.2019 um 13:56 Uhr

Gegenfrage, warum sollte jemand anderes als der BRV unterschreiben? Mir fällt kein Grund ein.

K
Kjarrigan

07.10.2019 um 14:06 Uhr

Im BetrVG ist nunmal geregelt, dass der BR vom BRV und bei dessen Verhinderung der StBRV vertreten wird. Soll bei Verhinderung der beiden eine weitere Vertretungsberechtigung benötigt warden, kann man dieses per Gremiumsbeschluß z.B. in einer Geschäftsordung für den BR beschließen. Da könnte dann auch drinstehen, dass Unfallanzeigen von xy unterschrieben warden.

F
Frischling_2018

07.10.2019 um 14:17 Uhr

Also kann man sagen dass, egal wofür, Unterschriften nur von BRV und Stelv. erfolgen dürfen, es sei denn es steht ausdrücklich in der Geschäftsordung formuliert wer z.b. Unfallanzeigen gegenzeichnen darf? Und wie sieht es für den Personalaussschuss aus? Unser PA hat einen Vorsitz. Darf der PA Vorsitz die Anhörung unterschreiben oder muss dies auch von BRV erfolgen?

K
Kjarrigan

07.10.2019 um 14:33 Uhr

Der PA oder auch andere Ausschüße sind doch vom BR beschlossen worden. Bei dem Beschluß sollten doch die Aufgaben des Ausschußes beschrieben sein und dann sollten man natürlich gleichzeitig festlegen, wer diesen Ausschuß nach außen hin vertritt.

F
Frischling_2018

07.10.2019 um 15:54 Uhr

Alles klar. Vielen Dank für Eure Hilfe, dass hat uns sehr weitergeholfen :-)

Ihre Antwort