Erstellt am 06.10.2019 um 23:07 Uhr von Catweazle
Die Frist endet am 7.
Der BRV muss also eine Sitzung für Montag für seine eigene Kündigung organisieren.
Erstellt am 06.10.2019 um 23:26 Uhr von Rebell2019
Danke für deine Antwort Catweazle. Ich bin die Betroffene und ich habe aus meinem Urlaub heraus die Sitzung für morgen einberufen. War aber sehr verunsichert, was die Frist angeht. Ich erfahre vom Tag zu Tag an eigener Haut, wie hinterhältig feige Menschen agieren können. Echt gruselig...
Erstellt am 06.10.2019 um 23:58 Uhr von Pjöööng
Bei aller persönlicher Betroffenheit sollte man doch als BRM wissen dass es für die Kündigung eines BRM der ZUSTIMMUNG DES BR bedarf (bzw. der Ersetzung durch das Arbeitsgericht). Insofern ist es nicht von Schaden wenn die Frist ungenutzt verstreicht.
Erstellt am 07.10.2019 um 00:17 Uhr von Rebell2019
Danke Pjöööng. Seit drei Jahren ständig unter Beschuss zu stehen führt, zumind. bei mir, zu vorübergehender Verwirrtheit. Erst wollten sie mich rausekeln, hat nicht geklappt & jetzt kommen sie daher und meinen, Kollegen & Vorgesetzte hätten Angst vor mir, weil ich sie bedroht hätte. In meinem ganzen Leben habe ich nicht mal während der Schulzeit einem Menschen irgendwie physisch oder psychisch absichtlich weh getan. Dann auch noch mit solchen Anschuldigungen konfrontiert und gekündigt zu werden... Da vergisst man den einen oder anderen Paragraphen.
Erstellt am 07.10.2019 um 10:51 Uhr von Catweazle
Die Frist ist nur interessant wenn der BR der Kündigung zustimmen würde.
Erstellt am 07.10.2019 um 13:37 Uhr von Challenger
Zitat Rebell2019 : .........dass im Briefkasten des BRs ein Schreiben des Vorstands zur Kenntnisnahme vorliegt und mit keiner Silbe erwähnt, dass es sich hierbei um außerordentliche Kündigung der BR-Vorsitzenden handelt?
Was steht denn in diesem Schtreiben genau drinn ? Wenn dort mit keiner Silbe erwähnt wurde, dass Du von der außerordentlichen Kündigung betroffen bist, dann dürfte die Anhörung nach §§ 102, 103 BetrVG meiner Auffassung nach ohnehin mangelhaft sein.
Zitat Pjöööng : Bei aller persönlicher Betroffenheit sollte man doch als BRM wissen dass es für die Kündigung eines BRM der ZUSTIMMUNG DES BR bedarf (bzw. der Ersetzung durch das Arbeitsgericht). Insofern ist es nicht von Schaden wenn die Frist ungenutzt verstreicht.
Absolut zutreffend. Also Frist einfach auslaufen lassen.