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Außerordentliche Kündigung Frist?

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Rebell2019
Okt 2019 bearbeitet

Was tun, wenn die Geschäftsführung am 2.10., um 19:18 Uhr den BR per E-Mail informiert (reguläre Arbeitszeit 17:30), dass im Briefkasten des BRs ein Schreiben des Vorstands zur Kenntnisnahme vorliegt und mit keiner Silbe erwähnt, dass es sich hierbei um außerordentliche Kündigung der BR-Vorsitzenden handelt? Ist die Frist am 5. bereits dahin?

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Community-Antworten (6)

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Catweazle

07.10.2019 um 01:07 Uhr

Die Frist endet am 7. Der BRV muss also eine Sitzung für Montag für seine eigene Kündigung organisieren.

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Rebell2019

07.10.2019 um 01:26 Uhr

Danke für deine Antwort Catweazle. Ich bin die Betroffene und ich habe aus meinem Urlaub heraus die Sitzung für morgen einberufen. War aber sehr verunsichert, was die Frist angeht. Ich erfahre vom Tag zu Tag an eigener Haut, wie hinterhältig feige Menschen agieren können. Echt gruselig...

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Pjöööng

07.10.2019 um 01:58 Uhr

Bei aller persönlicher Betroffenheit sollte man doch als BRM wissen dass es für die Kündigung eines BRM der ZUSTIMMUNG DES BR bedarf (bzw. der Ersetzung durch das Arbeitsgericht). Insofern ist es nicht von Schaden wenn die Frist ungenutzt verstreicht.

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Rebell2019

07.10.2019 um 02:17 Uhr

Danke Pjöööng. Seit drei Jahren ständig unter Beschuss zu stehen führt, zumind. bei mir, zu vorübergehender Verwirrtheit. Erst wollten sie mich rausekeln, hat nicht geklappt & jetzt kommen sie daher und meinen, Kollegen & Vorgesetzte hätten Angst vor mir, weil ich sie bedroht hätte. In meinem ganzen Leben habe ich nicht mal während der Schulzeit einem Menschen irgendwie physisch oder psychisch absichtlich weh getan. Dann auch noch mit solchen Anschuldigungen konfrontiert und gekündigt zu werden... Da vergisst man den einen oder anderen Paragraphen.

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Catweazle

07.10.2019 um 12:51 Uhr

Die Frist ist nur interessant wenn der BR der Kündigung zustimmen würde.

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Challenger

07.10.2019 um 15:37 Uhr

Zitat Rebell2019 : .........dass im Briefkasten des BRs ein Schreiben des Vorstands zur Kenntnisnahme vorliegt und mit keiner Silbe erwähnt, dass es sich hierbei um außerordentliche Kündigung der BR-Vorsitzenden handelt?

Was steht denn in diesem Schtreiben genau drinn ? Wenn dort mit keiner Silbe erwähnt wurde, dass Du von der außerordentlichen Kündigung betroffen bist, dann dürfte die Anhörung nach §§ 102, 103 BetrVG meiner Auffassung nach ohnehin mangelhaft sein.

Zitat Pjöööng : Bei aller persönlicher Betroffenheit sollte man doch als BRM wissen dass es für die Kündigung eines BRM der ZUSTIMMUNG DES BR bedarf (bzw. der Ersetzung durch das Arbeitsgericht). Insofern ist es nicht von Schaden wenn die Frist ungenutzt verstreicht.

Absolut zutreffend. Also Frist einfach auslaufen lassen.

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