Erstellt am 06.10.2019 um 13:00 Uhr von Heibertshausen
Gemäß Arbeitszeitgesetz sicherlich nicht.
Erstellt am 06.10.2019 um 20:37 Uhr von nicoline
*muss ich an diesem Meeting teilnehmen?*
Nein, musst du nicht, wie Heibertshausen ganz richtig angegeben hat. Die Frage, die bleibt: hast du auch den Mut, NEIN zu sagen???
Erstellt am 07.10.2019 um 05:36 Uhr von Sicherheitsman
Er hat das Meeting als Pflicht für alle seine Mitarbeiter gemacht und die Subunternehmen sind nur herzlich dazu eingeladen! Muss ich daran Teilnehmen?
Wenn nein welche Paragrafen könnte ich erwähnen?
Erstellt am 07.10.2019 um 06:29 Uhr von UliPK
§ 5 Abs. 1 ArbZG trifft bei dir zu.
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Wobei ich deine Arbeitszeit eh schon für bedenklich halte so fern du nicht unter den § 18 ArbZG fällst.
Was das angeht kannst dir das mal zum ArbZG durchlesen: https://www.finanztip.de/arbeitszeitgesetz/
Erstellt am 07.10.2019 um 08:27 Uhr von rtjum
naja es ist alles gesagt, aber bei Deinem Nick und wenn ich an die Branche denke dann must du schon den sogenannten Arsch in der Hose haben und Nein sagen. Ich kenne leider einige MA dieser Branche und durchweg sagen die, dass man von den normalen 8 Stunden nicht leben kann und daher "freiwillig" auch 10 oder mehr Stunden machen
Erstellt am 07.10.2019 um 08:48 Uhr von Sicherheitsman
Ich hab meinen Vorgesetzten informiert das ich am Meeting nicht teilnehme!
Aber eine Antwort kamm nicht von ihm! Danke für die hilfe! Einen schönen Tag allen noch!