Hallo,
bin zwar neu hier, hab aber was für dich gefunden!
hoffentlich hilft`s
1.1. Kosten und Sachaufwand
Der/die Arbeitgeber/in muss gemäß § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 Abs. 2 BetrVG der JAV für ihre Sitzungen, Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung stellen. Die Kosten hierfür hat der/die Arbeitgeber/in zu tragen (vgl. § 40 Abs. 1 BetrVG).
Zu den sachlichen Mitteln, die der BR und die JAV zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, gehören das erforderliche Mobiliar, z. B. verschließbare Schränke, Schreibtische, Tische und Stühle, aber auch Schreibmaterialien, Büromaterial, Aktenordner, Stempel, Briefmarken usw. Zur Büroausstattung gehört auch ein PC mit Intranetanschluss, ggf. auch Zugang zum Internet und der Möglichkeit der außerbetrieblichen E-Mail-Nutzung. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann es für die sachgerechte Erledigung von JAV-Aufgaben erforderlich sein, der JAV auch ein oder mehrere Handys zur Verfügung zu stellen. Weiterhin gehören zu den sachlichen Mitteln ein freigeschalteter Telefonanschluss und insbesondere die einschlägige Fachliteratur. Hierzu zählen die wichtigsten arbeits- und sozialrechtlichen Gesetzestexte, z. B. BetrVG, KSchG, BUrlG, JArbSchG, BBiG usw. Außerdem sind dem BR und der JAV die für den Betrieb maßgebenden Tarifverträge und Unfallverhütungsvorschriften zu überlassen. Jedem BR und somit jeder JAV ist stets ein aktueller Kommentar zum BetrVG zur Verfügung zu stellen.