Betriebsratsausschüsse - Welche Ausschüsse sind noch zu bilden?
Hallo zusammen,
letzte Woche haben wir bis 2010 9 Betriebsräte gewählt, wir haben zur Zeit 230 Mitarbeiter! Welche Ausschüsse außer Betrieb und Wirtschaft , noch zu bilden? Wir arbeiten ab dem Monat kein Akkord mehr und wir haben früher zusätzlich Akkordausschuss und Kantinenausschuß gehabt! Welche Ausschüsse sind noch pflicht bei 9 Betriebsratmitgliedern?
Was sind die Nachteile, wenn man auf Freistellunganspruch als Betriebsratsvorsitzender verzichtet?
Community-Antworten (4)
10.03.2008 um 12:31 Uhr
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Es sind immer nur diese beiden Ausschüsse Pflicht. Dei Frage ist eben immer, was für euch sonst sinnvoll ist zu delegieren und was ihr lieber im Gesamtgremium diskutieren und entscheiden wollt. Wenn ihr alles im großen Gremium lasst und sehr diskutierfreudige BRM habt, könnten sich selbst Kleinigkeiten ewig hinziehen...
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Ihr habt niemanden, der im Vorfeld das eine oder andere (nicht alles!!!) vorbereiten kann. Und wenn ich sehe, was bei kleineren Betrieben letztlich doch in der Freizeit läuft (selbst wenn der ArbGeb theoretisch den BR-Ausfall bei den Projekten mit planen muss, gelingt ihm das leider nicht immer...), will ich mir das bei größeren gar nicht vorstellen. Gesetzlich sind auch Teilfreistellungen erlaubt. Und der ArbGeb hat den Vorteil, dass er besser planen kann ;-) Auch wenn die Praxis oft anders aussieht: Ein Verzicht auf die Freistellung ist im Gesetz nicht vorgesehen und dürfte streng genommen eine Pflichtverletzung des BR darstellen. Und der ArbGeb wird kaum dagegen klagen ;-)
10.03.2008 um 12:49 Uhr
ne Ina die Mädels und ich haben danach noch käsekuchen gebacken, normaler weise ist das ja nicht mein geschmack, aber wenn der kern noch warm ist .... lecker.
10.03.2008 um 22:15 Uhr
@Petrus Dass die im § 38 BetrVG vorgesehene Freistellung bei einer Nichtannahme eine Pflichtverletzung darstellt, ist mir neu...
11.03.2008 um 10:07 Uhr
@Kölner: "...sind freizustellen..." läßt IMHO keinerlei Handlungsspielraum zu - für beide Seiten nicht. Nur gilt hier, wie so oft: Wo kein Kläger... und der ArbGeb wird bestimmt nicht klagen. Folglich wird es hier wohl keine Urteile geben...
Außerdem gibt es ja immer noch Teilfreistellungen... Dann stellt ein 9er BR jedes BRM zu 10 % frei; BRV+Stellv. 15% -- macht zusammen auch eine ganze Freistellung. (Wer in einem 9er BR ohne Freigestellten weniger macht, gehört nicht in den BR!) Ist in der Form zwar nicht im Sinne des Erfinders, aber bei "kreativer Gesetzesauslegung" nicht unmöglich.
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