Dienstkleidung /Arbeitsschuhe - Kosten selber tragen?
Wir haben für 2008 neue Dienstkleidung erhalten (Blutspende) und sollen jetzt auf Anordung des Arbeitgebers auch weiße Schuhe und weiße Strümpfe tragen. Vorher brauchten wir dies nicht zu tun. Die Schuhe und die Strümpfe sollen wir aber selbst bezahlen. Welchen rechtlichen Hintergrund haben wir als Betriebsrat dies abzulehnen bzw. zu fordern, dass auch der Arbeitgeber die Kosten für Schuhe und Strümpfe tragen muss? Wenn möglich bitte mit ein paar Paragraphen auf die wir uns berufen können. Danke!!
Community-Antworten (3)
14.01.2008 um 15:56 Uhr
@Blutspende BR hat Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Ziffer 1 BetrVG bei dem Erlass von Kleiderordnungen; d.h. der AG kann das Tragen von bestimmter Dienstkleidung nur mit Zustimmung des BR anordnen; in diesem Zusammenhang könnte der BR die private Anschaffung/Bezahlung vom AG gewünschter Schuhe und Strümpfe ablehnen; ihr solltet auch mal euren TV checken; für unsere Zunft (Groß-und Aussenhandel) steht eine derartige Regelung im Manteltarifvertrag;
14.01.2008 um 17:50 Uhr
@uhu Das interessante an Deiner Ausführung ist, ob es sich um Dienst-, Berufs-, Arbeits- oder Schutzkleidung handelt. Je nach Lage, kann dann auch noch über die Reinigung, Gestellung oder Bezahlung der Bekleidung trefflich gestritten und verhandelt werden...
15.01.2008 um 08:35 Uhr
@Kölner das ist richtig; wobei unser MTV GRUAH z.B. Dienst-,Berufs- und Arbeitskleidung unter Dienstkleidung zusammenfasst; dabei handelt es sich um das Verlangen des AG, dass AN eine einheitlichen Kleidung im Betrieb tragen, was auch immer; Schutzkleidung, z.B. zum Schutz vor Kälte, Nässe und Verletzungen sollte klar sein;
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