Erstellt am 14.01.2008 um 14:56 Uhr von uhu
@Blutspende
BR hat Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Ziffer 1 BetrVG bei dem Erlass von Kleiderordnungen; d.h. der AG kann das Tragen von bestimmter Dienstkleidung nur mit Zustimmung des BR anordnen; in diesem Zusammenhang könnte der BR die private Anschaffung/Bezahlung vom AG gewünschter Schuhe und Strümpfe ablehnen; ihr solltet auch mal euren TV checken; für unsere Zunft (Groß-und Aussenhandel) steht eine derartige Regelung im Manteltarifvertrag;
Erstellt am 14.01.2008 um 16:50 Uhr von Kölner
@uhu
Das interessante an Deiner Ausführung ist, ob es sich um Dienst-, Berufs-, Arbeits- oder Schutzkleidung handelt. Je nach Lage, kann dann auch noch über die Reinigung, Gestellung oder Bezahlung der Bekleidung trefflich gestritten und verhandelt werden...
Erstellt am 15.01.2008 um 07:35 Uhr von uhu
@Kölner
das ist richtig; wobei unser MTV GRUAH z.B. Dienst-,Berufs- und Arbeitskleidung unter *Dienstkleidung* zusammenfasst; dabei handelt es sich um das Verlangen des AG, dass AN eine einheitlichen Kleidung im Betrieb tragen, was auch immer; Schutzkleidung, z.B. zum Schutz vor Kälte, Nässe und Verletzungen sollte klar sein;