Hallo Forum.

Wir sind gerade bei der Eingruppierung der Arbeitsbeschreibungen nach dem ERa TV. Dabei kam die Frage auf, wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Beauftragte für das AGG und die Brandschutzbeauftragten zu bewerten sind. Diese Tätigkeiten sind bei uns Personengebunden und sind daher nicht in eigenen Arbeitsbeschreibungen aufgeführt. Wie habt ihr das in Firmen, die ERa schon eingeführt haben, gelöst?