Versetzung wegen Arbeit im Gesamtbetriebsrat
Hallo hier. Meine Frage lautet:
Wir haben 2 Mitglieder aus dem BR (in Berlin)in den GBR entsandt. Ein Mitglied wurde daraufhin zum GBR Vorsitzenden gewählt. Aufgrund einer vereinbarten Freistellung des GBR-Vorsitzenden ist dieser von Berlin nach Potsdam (Hauptsitz der Firma) versetzt worden. Nun meine Frage: Erlischt nicht durch die Versetzung die Mitgliedschaft im BR Berlin, und somit auch die im GBR ??
Community-Antworten (3)
03.10.2019 um 09:56 Uhr
Das ist jedenfalls sehr wahrscheinlich. Aber in diesem Fall hätte der BR in Berlin ja nach § 103 BetrVG beteiligt werden müssen und der BR in Potsdam nach § 99 BetrVG gehört werden müssen. Zieht einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu.
04.10.2019 um 10:42 Uhr
Es hängt von den Gesamtumständen ab. Wenn die Versetzung nur einen Ortswechsel" beinhaltet - dürfte es unschädlich sein. Also: 2 Betriebsitze (B und P) MA ist AN in B und dort BR) wird GBRV Personal möchte gerne das der GBRV sein BR Büro in P aufmacht, weil Peronal dort besser mit ihm spechen kann. Versetzung nur OPrtswechsel) Er bleibt aber AN in B. Er5 wird dann halt sehen müssen wie er weiterhin seinen Betrieb in B unterstützt, aber dafür kann er ja ab und zu dort mal hinreisen.
Sollte die Versetzung allerdings eine Änderung einen Neuen AG (also nicht mehr B sondern neuer AG = P) sein, ware er ja nicht mehr AN in B und scheidet aus dem BR aus.
04.10.2019 um 11:26 Uhr
Schwierige Situation. Beides der selbe Arbeitgeber, nur unterschiedliche Niederlassungen mit jeweils eigenen Betriebsrat. Nur der Arbeitgeber wünscht das Büro in Potsdam. Betreffende Person ist nur noch einmal im Monat in Berlin zur Betriebsratssitzung, wenn überhaupt.
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