Hallo liebe Forumsmitglieder!

Wir haben im September einen Wirtschaftsausschuss gegründet und diesen Beschluss dem AG mitgeteilt. Dieser zweifelt jetzt die Gründungsvoraussetzung an: wir seien nicht (i.d.R.) mehr als 100 Mitarbeiter und die Tendenz sei obendrein sinkend. Tatsächlich ist die Zahl der Mitarbeiter von 114 gesunken durch Altersteilzeit (passive Phase), Kündigungen und (Vor-)Ruhestand. Wir waren zum Zeitpunkt des Beschlusses möglicherweise nur noch 96 MA. Werden die 2 Geschäftsführer wie bei den BR-Wahlen nicht zur Betriebsgröße gezählt? Das wäre die erste Frage. Die zweite: welche Rolle spielt bei der Bemessung der Betriebsgröße die Zahl 51 MA? Die dritte Frage: wir haben mehr oder weniger 6 befristete Aushilfen im Betrieb, heißt, dass es mal mehr, mal weniger sind nach Bedarf und Auslaufen des Vertrags. Die Arbeitszeit beträgt jew. 20 Std./ Woche. Werden die Aushilfen analog zur BR-Wahl mitgezählt?

Vielen Dank!

Alex