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Rechtsgrundlage interne Ausschreibung?

S
Santosh
Jan 2018 bearbeitet

Liebe KollegInnen,

wie ist den die Rechtslage / wie sind die Vorschriften bei inernen Stellenausschreibungen? Bei uns wurde am 22.02. für zwei Wochen intern ausgeschrieben, es kommen aber massenweise Bewerbungen von extern (z.T. schon vom 23.02.). Wie lange muss eine Interne Ausschreibung hängen, bevor extern ausgeschrieben werden kann und wo steht das?

DAnke, santosh

4.47403

Community-Antworten (3)

P
pirat

07.03.2008 um 13:23 Uhr

@Santosh

§ 93 Ausschreibung von Arbeitsplätzen... kann auch zeitgleich sein!

C
CeDe

07.03.2008 um 13:24 Uhr

Der AG kann zeitgleich mit der internen Ausschreibung auch extern ausschreiben (s. dazu die Kommentare zu § 93).

C
Coyote

07.03.2008 um 13:26 Uhr

Hallo Santsoh, zunächst einmal muß der BR schriftlich den AG in Kenntnis gesetzt haben, daß er Stellen intern auszuschreiben hat (§93 BetrVG). Damit sind interne Bewerber bei der Auswahl zu berücksichtigen. Das entbindet den AG jedoch nicht von der Möglichkeit, bereits auch extern nach Bewerbern zu suchen. Er sammelt ja zunächst nur. Ist das schriftlich verlangt und der AG hält sich nichtdaran, kann ein externer Bewerber deswegen nach §99 BetrVG durch den BR abgelehnt werden. Berücksichtigen heißt jedoch ncht, daß ein interner Bewerber bevorzugt oder überhaupt für die Stelle genommen werden muß. Für die Bevorzugung bei gleicher Eignung bedarf es einer entsprechenden Betriebsvereinbarung, in der dann auch stehen könnte, wie lange vor externer Ausschreibung intern ausgeschrieben werden muß.

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