Sexuelle Belästigung - Wie kommen wir als BR an den Kerl ran?
Guten Morgen ich habe da mal eine heikle Frage, ein leitender Angestellter ganz ganz na an der Geschäftsführung nutzt seine Position aus, ich sage nur eindeutige S... wünsche macht. Mal abgesehen von den Sprüchen die unterste Schublade sind, bedroht er und nicht nur verbal die MA. Leider sehr geschickt ohne Zeugen. Dann gibt es schon mal eine Abmahnung wen man die Frechheit hat und NEIN sagt, die Gründe sind natürlich erstunken und erlogen. Alle wissen das aber keiner traut sich was zu sagen. Wie komm wir als BR an den Kerl ran?
Community-Antworten (4)
07.03.2008 um 12:28 Uhr
ich würde in hinters licht führen und ihm eine falle stellen, dann habt ihr ihn.
07.03.2008 um 12:41 Uhr
@bienchen,
sieh dir mal den § 104 BetrVG an. Ich meine hier ist der BR in der Pflicht tätig zu werden. Ob die Betroffenen euch aus Angst nicht unterstützen ist erst einmal unwichtig. Dieser Kerl wird nicht darauf vertrauen können, dass beim Arbeitsgericht keine Aussage gemacht wird.
07.03.2008 um 13:02 Uhr
@bienchen
lies mal.... aber.. Wahnung.. vor falschen Beschuldigungen, wäre auch fatal, wenn es nicht der Wahrheit entspräche!
http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/agg_sexuelle_belaestigung/
07.03.2008 um 13:10 Uhr
Danke!!! Ich hoffe nur das die GL den Kerl nicht deckt. Wir werden auf jeden fall dagegen angehen so oder so
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