Erstellt am 07.03.2008 um 11:28 Uhr von TUPPES
ich würde in hinters licht führen und ihm eine falle stellen, dann habt ihr ihn.
Erstellt am 07.03.2008 um 11:41 Uhr von Catweazle
@bienchen,
sieh dir mal den § 104 BetrVG an. Ich meine hier ist der BR in der Pflicht tätig zu werden. Ob die Betroffenen euch aus Angst nicht unterstützen ist erst einmal unwichtig. Dieser Kerl wird nicht darauf vertrauen können, dass beim Arbeitsgericht keine Aussage gemacht wird.
Erstellt am 07.03.2008 um 12:02 Uhr von pirat
@bienchen
lies mal....
aber.. *Wahnung*.. vor falschen Beschuldigungen, wäre auch fatal, wenn es nicht der Wahrheit entspräche!
http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/agg_sexuelle_belaestigung/
Erstellt am 07.03.2008 um 12:10 Uhr von bienchen
Danke!!! Ich hoffe nur das die GL den Kerl nicht deckt. Wir werden auf jeden fall dagegen angehen so oder so