Erstellt am 19.05.2007 um 13:29 Uhr von Mona-Lisa
@Neuling45,
Betriebsräte sind doch auch gleichzeitig AN, oder meinst du nicht?
Allein schon die Aussage, er und du dürfen nicht streiken, strotzt schon vor Dämlichkeit! Was wäre dann mit den anderen BR-Mitgliedern? Dürften die nach seiner Ansicht? Wo ist der Unterschied zwischen euch beiden und den anderen?
Also:
Euer BRV ist ein Schisser vor dem Herrn! Ihr habt als AN genauso das Recht zu streiken, wenn euer Gewerksschaft dazu aufruft!
So ganz nebenbei würde ich mal während einer Sitzung die Überlegung in den Raum werfen, ob ein BRV mit solchen Rechtsansichten der richtige Mann/Frau an dieser Stelle ist...
Lasst dir von der Gewerkschaft einen Flyer über die Rechtslage während eines Streik's anfertigen und verteilt ihn im Betrieb, z. B. in den Pausenräumen! (Selbstverständlich nur während der Pausen oder nach Feierabend!)
Auch manche AN sind, was die rechtliche Seite anbelangt oft verunsichert! Nur, da ist es verständlich....
Erstellt am 19.05.2007 um 15:18 Uhr von Der alte Heini
Arbeitsniederlegungen/Streik sind ein Grundrecht der Arbeitnehmer und ergeben sich aus dem Artikel 9.3 des Grundgesetzes.
Aber Achtung, nur Gewerkschaften dürfen zu einem Streik aufrufen.
Wenn die Gewerkschaft zu einem Streik aufruft, dürfen sowohl Gewerkschaftsmitglieder, als auch Nichtorganisierte die Arbeit niederlegen.
Das Recht haben auch Arbeitnehmer die dem BR angehören.
Erstellt am 19.05.2007 um 18:59 Uhr von BMW
Die Friedenspflicht Ihres Betriebsrats
Die Kooperationspflicht Ihres Betriebsrats, also das Gebot zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Arbeitgeber und dem Betriebsrat nach Paragraph 2 Absatz 2 BetrVG, wird durch die Friedenspflicht des Betriebsrats nach Paragraph 74 Absatz 2 BetrVG ergänzt. Die Friedenspflicht wird durch 3 Verbote gewährleistet.
Ihrem Betriebsrat ist es untersagt,
• an Arbeitskämpfen wie etwa an einem Streik gegen Sie als Arbeitgeber teilzunehmen,
• den Arbeitsablauf oder den Betriebsfrieden zu beeinträchtigen sowie
• sich im Betrieb parteipolitisch zu betätigen.
Friedenspflicht - Der Betriebsrat muss als Organ neutral bleiben
Ihrem Betriebsrat sind Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks, Sitzstreiks oder Betriebsbesetzungen grundsätzlich verboten.
Friedenspflicht betrifft alle Betriebsratsmitglieder
Das bedeutet, dass sich auch die einzelnen Mitglieder des Betriebsrates nicht am Arbeitskampf beteiligen dürfen.
Insbesondere darf der Betriebsrat nicht selbst Arbeitskämpfe zur Erzwingung betriebsverfassungsrechtlicher Regelungen durchführen (I AZR 772/75; in: AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
Führen tariffähige Parteien Arbeitskampfmaßnahmen, durch, ist Ihr Betriebsrat als Organ zur Neutralität verpflichtet.
Erstellt am 19.05.2007 um 19:22 Uhr von baccus
ich bin BRV und Mitglied einer Gewerkschaft vor einiger Zeit war ich mit meinen BR -Kollegen auf einer Streikveranstaltung ( bei der es um die Tarifauseinandersetzung in unserer Branche ging ) in einem Konkurrenzunternehmen, morgens vor meiner Arbeitszeit, das kann mir keiner Verbieten.
Erstellt am 19.05.2007 um 20:10 Uhr von BMW
@ baccus
Streiken kann dir niemand verbieten!
Du wirst aber nie als BR streiken nur als Arbeitnehmer
BMW
Erstellt am 19.05.2007 um 20:21 Uhr von Mona-Lisa
@BMW,
genau so ist es!
@baccus,
was glaubst Du, wie unser AG das komplette Gremium bei Warnstreiks mit Freuden aus der Firma befördert hätte, wenn er die Möglichkeit gehabt hätte!
Erstellt am 19.05.2007 um 21:25 Uhr von baccus
@BMW+Mona-Lisa,
ich sagte doch vor der Arbeitszeit, also auch privat als Gewerkschaftsmitglieder.
Danach sind wir brav in unsere Firma und waren AN und BR´S wie immer.
Erstellt am 20.05.2007 um 12:59 Uhr von BMW
@baccus
ob vor oder während der Arbeitszeit es ist immer dein Privat vergnügen.
Von AG bekommst du kein Geld
wenn du Gewerkschaftsmitglied bist dann bekommst du evtl. Geld aus der Streikkasse
Erstellt am 21.05.2007 um 09:40 Uhr von Tamirasun
Also zu ein paar Sachen muß man wohl doch mal etwas sagen...
Natürlich darf ein BR-Mitglied streiken gehen...auch wenn er nicht dazu aufrufen darf, dass darf wie oben geschrieben die Gewerkschaft.
Zu der Friedenspflicht...
Ja, die gibt es, doch diese dient alleine dazu, die Zeit in der noch Verhandlungen mit Erfolg erfolgen könnten ruhig zu halten. In dieser Zeit haben beide Parteien sich ruhig zu verhalten.
Wenn diese Verhandlungen oder Annhäherungen nicht gelingen gibt es einen gewissen Zeitpunkt, ab dem die Gewerkschaft dann zum Beginn des Streiks aufruft...
Da es sich bei dem BR um eine Arbeitnehmervertretung handelt, welche im Betrieb doch auch eine unterstützende Funktion für die restlichen Kolleginnen und Kollegen darstellt, wäre es doch paradox dieses Gremium davon abzuhalten sich am Streik zu beteiligen. Dort eventuell auch Dinge gut rüberzubringen, welche die Kollegen vielleicht sonst in den falschen Hals bekommen würden..etc.
Wohl ein langes Thema, also auf den Streiks wo ich als Gast war, hat der Betriebsrat immer mitgestreikt...( Gesundheit/ Krankenhäuser)
LG