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Betriebsratsvorsitzender

T
Trekking
Okt 2019 bearbeitet

Hallo, man stellt sich vor, eine Arbeitnehmerin ist in Elternzeit, bis Dezember. Der Betriebsratsvorsitzender ruft die Arbeitnehmerin zu Hause an und schlägt ihr vor.... Wenn sie im Dezember zurück kommt, eine Abfindung zu nehmen, da Personal-Abbau in Vordergrund steht. Verhält sich der Betriebsratsvorsitzende richtig??

Gruß Trekking

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Community-Antworten (7)

K
kratzbürste

01.10.2019 um 20:12 Uhr

Da hat er sich wohl zum Handlanger des AG machen lassen.

M
Moreno

01.10.2019 um 23:10 Uhr

Welche Stellung hat die BRV denn im Betrieb?

P
Pjöööng

02.10.2019 um 11:59 Uhr

Hmmm... Es gibt bis Jahresende Personalabbau und es werden Abfindungen bezahlt.

Der BRV weiß von einer Arbeitnehmerin in Elternzeit die im Dezember zurück kommt und informiert diese über den Sachverhalt (den diese Mangels Kontakt zum Betrieb vermutlich nicht kennt) und gibt ihr den Tipp darüber nachzudenken ob das für sie in Frage kommt.

Tja, wie soll man das beurteileen?

C
celestro

02.10.2019 um 15:08 Uhr

@Pjöööng

der Sachverhalt ist im Eingangspost aber anders formuliert.

P
Pjöööng

02.10.2019 um 16:35 Uhr

Zitat (celestro): "der Sachverhalt ist im Eingangspost aber anders formuliert."

Das ist unstrittig! Ich denke da hättest Du gar nicht drauf hinweisen müssen. Das dürfte jeder erkennen. Hilft uns dieser Hinweis weiter?

C
celestro

02.10.2019 um 16:40 Uhr

Wenn das unstrittig ist, wieso stellst Du dann den Sachverhalt um (anders dar) und stellst dazu eine Frage? Was soll das helfen?

P
Pjöööng

02.10.2019 um 17:12 Uhr

Weil der Wechsel der Perspektive häufig helfen kann, einen Sachverhalt besser zu beurteilen. Ist gerade für Betriebsratsmitglieder eine hilfreiche Übung.

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