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Wirtschaftsausschuss

NJ
Nordisch Jung
Okt 2019 bearbeitet

Hallo an alle,

wie verhält sich das rechtlich beim Wirtschaftsausschuss und den Einladungen? Wo steht geschrieben, dass der AG den Ort mit dem Hilfsorgan "Wirtschaftsausschuss" bestimmen kann?

Der GBR, insofern er eingeladen hat, entscheidet darüber, aber wie ist das beim WA als Hilfsorgan?

beste Grüße

Chris

17501

Community-Antworten (1)

R
rsddbr

01.10.2019 um 17:37 Uhr

Das steht nirgends geschrieben. Der Wirtschaftsausschuss hat rein vom Gesetz her keinen Vorsitzenden und auch die Art und Weise der Einladung ist nirgends geregelt. Der AG ist aber nicht Teil des WA (§107 Abs. 1 BetrVG), sondern wird zu den Sitzungen des WA eingeladen und hat daran teilzunehmen (§108 Abs. 2 BetrVG). Damit ist schonmal klar, dass nicht der AG Zeit und Ort vorgibt, sondern der WA.

WA und AG können aber sicher darüber sprechen, was für beide Seiten eine gute Lösung ist. Es muss ja nicht immer auf die harte Tour gehen.

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