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Abmahnung - Info an BR?

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Melanie30
Jan 2019 bearbeitet

Muss die Geschäftsführung den BR über eine erfolgte Abmahnung informieren und ihm eine Kopie vorlegen? Wir erfahren von Abmahnungen nur, wenn der betreffende Kollege uns diese vorlegt. Meiner Meinung nach hat die GL die Verpflichtung uns die Abmahnung vorzulegen, bevor diese ausgesprochen wird. Nur wo steht das? Kann mir jemand von Euch erfahrenen BR helfen bzw. raten?

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Community-Antworten (6)

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Kölner

06.03.2008 um 09:55 Uhr

@Melanie30 Nein. Der AG muss den BR nicht beteiligen...

W
Waschbär

06.03.2008 um 10:27 Uhr

@Melanie, stimmt der AG muss nicht.... ABER der BR kann mit dem AG eine Absprache treffen ! z.B zur Kenntiss.

Ein Versuch ist es wert .. oder aber ihr Impft die ANs das sie euch das "Melden".

Ich finde deine Vormamen sehr " sehr sehr zum schwärmen" Melanie --- Die Schwarzhaarige

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carrie

06.03.2008 um 11:33 Uhr

Hallo http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/hauptseite.htm Dort unter Abmahnungen steht es auch noch mal, ihr habt zwar keine Mitbestimmungsrechte aber .........

M
Micki

06.03.2008 um 16:40 Uhr

Ihr habt zwar keinen Anspruch auf die Information, aber unter Umständen ist es für den Arbeitgeber sinnvoll Euch zu informieren. Wir hatten schon mehrfach dieses Problem und haben uns mit dem Arbeitgeber geeinigt, dass der Betriebsrat immer eine Kopie der Abmahnung erhält. Andererseits kommen die betroffenen Arbeitnehmer auch zum Betriebsrat, wenn sie der Ansicht sind, dass die Abmahnung unverhältnismäßig ist oder Tatsachen falsch dargestellt worden.

J
JamesCook

18.01.2019 um 19:12 Uhr

Was ist aber wenn der der Betriebsratsvorsitzende selbst 2 Abmahnungen bekommen hat. 1. vermutlich sex Belästigung und nichtangemeldete 2. Beschäftigung - ist er überhaupt noch tragbar für den BR?

C
celestro

18.01.2019 um 20:57 Uhr

1.) der BR wird in den meisten Fällen keine Kenntnis von den Abmahnungen bekommen

2.) wer sagt, daß die Abmahnungen überhaupt "in Ordnung" (also zutreffend) waren ?

3.) betreffen diese Dinge erst einmal nicht das Betriebsratsamt. Der BR wird den BRV deshalb nicht aus dem BR werfen können.

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