Abmahnung - Info an BR?
Muss die Geschäftsführung den BR über eine erfolgte Abmahnung informieren und ihm eine Kopie vorlegen? Wir erfahren von Abmahnungen nur, wenn der betreffende Kollege uns diese vorlegt. Meiner Meinung nach hat die GL die Verpflichtung uns die Abmahnung vorzulegen, bevor diese ausgesprochen wird. Nur wo steht das? Kann mir jemand von Euch erfahrenen BR helfen bzw. raten?
Community-Antworten (6)
06.03.2008 um 09:55 Uhr
@Melanie30 Nein. Der AG muss den BR nicht beteiligen...
06.03.2008 um 10:27 Uhr
@Melanie, stimmt der AG muss nicht.... ABER der BR kann mit dem AG eine Absprache treffen ! z.B zur Kenntiss.
Ein Versuch ist es wert .. oder aber ihr Impft die ANs das sie euch das "Melden".
Ich finde deine Vormamen sehr " sehr sehr zum schwärmen" Melanie --- Die Schwarzhaarige
06.03.2008 um 11:33 Uhr
Hallo http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/hauptseite.htm Dort unter Abmahnungen steht es auch noch mal, ihr habt zwar keine Mitbestimmungsrechte aber .........
06.03.2008 um 16:40 Uhr
Ihr habt zwar keinen Anspruch auf die Information, aber unter Umständen ist es für den Arbeitgeber sinnvoll Euch zu informieren. Wir hatten schon mehrfach dieses Problem und haben uns mit dem Arbeitgeber geeinigt, dass der Betriebsrat immer eine Kopie der Abmahnung erhält. Andererseits kommen die betroffenen Arbeitnehmer auch zum Betriebsrat, wenn sie der Ansicht sind, dass die Abmahnung unverhältnismäßig ist oder Tatsachen falsch dargestellt worden.
18.01.2019 um 19:12 Uhr
Was ist aber wenn der der Betriebsratsvorsitzende selbst 2 Abmahnungen bekommen hat. 1. vermutlich sex Belästigung und nichtangemeldete 2. Beschäftigung - ist er überhaupt noch tragbar für den BR?
18.01.2019 um 20:57 Uhr
1.) der BR wird in den meisten Fällen keine Kenntnis von den Abmahnungen bekommen
2.) wer sagt, daß die Abmahnungen überhaupt "in Ordnung" (also zutreffend) waren ?
3.) betreffen diese Dinge erst einmal nicht das Betriebsratsamt. Der BR wird den BRV deshalb nicht aus dem BR werfen können.
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