Muss die Geschäftsführung den BR über eine erfolgte Abmahnung informieren und ihm eine Kopie vorlegen? Wir erfahren von Abmahnungen nur, wenn der betreffende Kollege uns diese vorlegt. Meiner Meinung nach hat die GL die Verpflichtung uns die Abmahnung vorzulegen, bevor diese ausgesprochen wird. Nur wo steht das? Kann mir jemand von Euch erfahrenen BR helfen bzw. raten?