Erstellt am 06.03.2008 um 08:55 Uhr von Kölner
@Melanie30
Nein. Der AG muss den BR nicht beteiligen...
Erstellt am 06.03.2008 um 09:27 Uhr von waschbär
@Melanie,
stimmt der AG muss nicht.... ABER der BR kann mit dem AG eine Absprache treffen ! z.B zur Kenntiss.
Ein Versuch ist es wert .. oder aber ihr Impft die ANs das sie euch das "Melden".
Ich finde deine Vormamen sehr " sehr sehr zum schwärmen"
Melanie --- Die Schwarzhaarige
Erstellt am 06.03.2008 um 10:33 Uhr von carrie
Hallo
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/hauptseite.htm
Dort unter Abmahnungen steht es auch noch mal, ihr habt zwar keine Mitbestimmungsrechte aber .........
Erstellt am 06.03.2008 um 15:40 Uhr von micki
Ihr habt zwar keinen Anspruch auf die Information, aber unter Umständen ist es für den Arbeitgeber sinnvoll Euch zu informieren.
Wir hatten schon mehrfach dieses Problem und haben uns mit dem Arbeitgeber geeinigt, dass der Betriebsrat immer eine Kopie der Abmahnung erhält.
Andererseits kommen die betroffenen Arbeitnehmer auch zum Betriebsrat, wenn sie der Ansicht sind, dass die Abmahnung unverhältnismäßig ist oder Tatsachen falsch dargestellt worden.
Erstellt am 18.01.2019 um 18:12 Uhr von JamesCook
Was ist aber wenn der der Betriebsratsvorsitzende selbst 2 Abmahnungen bekommen hat. 1. vermutlich sex Belästigung und nichtangemeldete 2. Beschäftigung -
ist er überhaupt noch tragbar für den BR?
Erstellt am 18.01.2019 um 19:57 Uhr von celestro
1.) der BR wird in den meisten Fällen keine Kenntnis von den Abmahnungen bekommen
2.) wer sagt, daß die Abmahnungen überhaupt "in Ordnung" (also zutreffend) waren ?
3.) betreffen diese Dinge erst einmal nicht das Betriebsratsamt. Der BR wird den BRV deshalb nicht aus dem BR werfen können.