Hallo,
Als BR Mitglied in der ersten Amtszeit bin ich mit der Situation etwas überfragt.
Für den Leiharbeiter gilt das aüg,der TVleiz, die BV und weiß der Geier was noch.
Wir sind ein Betrieb der im AG Verband ist und bei uns gilt der TV Metall.
Inzwischen sind mir 2 Leiharbeiter namentlich bekannt die schon länger als 4 Jahre ohne Unterbrechung in unserer Firma arbeiten
Das habe ich in BR Sitzungen auch schon mehrfach angesprochen, bin aber immer auf taube Ohren gestoßen.
Anscheinend will sich keiner der BR Kollegen dem Konflikt mit dem AG stellen.
Normal müsste die Firma den Leiharbeitern meines Wissens nach nach 36 Monaten schon eine Festanstellung anbieten.
Gemäß den Übernahmeregelungen wurde hier über den Kniff mit den gescheiterten Verhandlungen vom AG angewendet.
In der BV ist keine Übernahme und keine Höchstüberlassungsdauer geregelt.

Wie kann ich nun den Kollegen helfen zu ihrem Recht auf Festeinstellung zu kommen ?
Auf Unterstützung meiner BR Kollegen kann ich leider nicht hoffen ...