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Leiharbeiter länger als 48 Monate entliehenn

B
bandig@web.de
Okt 2019 bearbeitet

Hallo, Als BR Mitglied in der ersten Amtszeit bin ich mit der Situation etwas überfragt. Für den Leiharbeiter gilt das aüg,der TVleiz, die BV und weiß der Geier was noch. Wir sind ein Betrieb der im AG Verband ist und bei uns gilt der TV Metall. Inzwischen sind mir 2 Leiharbeiter namentlich bekannt die schon länger als 4 Jahre ohne Unterbrechung in unserer Firma arbeiten Das habe ich in BR Sitzungen auch schon mehrfach angesprochen, bin aber immer auf taube Ohren gestoßen. Anscheinend will sich keiner der BR Kollegen dem Konflikt mit dem AG stellen. Normal müsste die Firma den Leiharbeitern meines Wissens nach nach 36 Monaten schon eine Festanstellung anbieten. Gemäß den Übernahmeregelungen wurde hier über den Kniff mit den gescheiterten Verhandlungen vom AG angewendet. In der BV ist keine Übernahme und keine Höchstüberlassungsdauer geregelt.

Wie kann ich nun den Kollegen helfen zu ihrem Recht auf Festeinstellung zu kommen ? Auf Unterstützung meiner BR Kollegen kann ich leider nicht hoffen ...

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Community-Antworten (7)

B
BRHamburg

01.10.2019 um 14:12 Uhr

Vorsicht das kann ganz schnell nach hinten los gehen für die Kollegen. Der Arbeitgeber hat hier auch die Möglichkeit die Kollegen abzumelden. Hast du mit den Kollegen mal über ihre Situation gesprochen? In der Regel sind in den TV der IGMETALL eine Regelung das Leiharbeiter nach X Monaten den Stammarbeitskräften gleichgestellt sind.

K
Kampfschwein

01.10.2019 um 15:12 Uhr

Längere Einsatzzeiten in der Metall- und Elektroindustrie

In der Metallindustrie gibt es den Tarifvertrag TV LeiZ. Demnach ist es zulässig, dass der Einsatz auf bis zu 48 Monate ausdehnt wird. Der Betriebsrat muss jedem Einsatz zustimmen. Auch bei nicht-tarifgebundenen Unternehmen kann durch eine Betriebsvereinbarung die Anwendung dieses Tarifvertrags mit dem Betriebsrat verbindlich geschlossen werden. Gibt es keine Betriebsvereinbarung, gilt die gesetzliche Höchstüberlassungsdauer. .................. Wird die Höchstüberlassungsdauer überschritten, entsteht automatisch ein Arbeitsverhältnis zwischen Kundenbetrieb und Leiharbeiter. Und zwar unabhängig davon, ob die Beteiligten es wollen. Quelle : Leiharbeit: Frist zur Überlassungsdauer läuft ab :: IG Metall ... https://www.igmetall-bbs.de › betrieb › meldung › leiharbeit-frist-zur-uebe...

B
bandig@web.de

02.10.2019 um 00:24 Uhr

Hallo, schön das sich jemand meinen Fragen annimmt. Ich habe aber schon eingangs geschrieben die Leiharbeiter sind länger als 4 Jahre im Betrieb. Also über 48 Monate. Das es Regelungen bis 48 Monate gibt habe ich mir inzwischen angelesen. Was aber wenn die 48 Monate überschritten sind ? Das ist hier nämlich der Fall. Die Jungs tun mir echt leid. Das ist moderne Sklaverei. Lan kann doch als BR Mitglied nicht bei so etwas untätig zuschauen. Also ICH kann es nicht. Da beide in der IGM sind habe ich inzwischen den Besuch eines Rechtsanwaltes empfohlen...

B
BRHamburg

03.10.2019 um 14:12 Uhr

Bei unserem Kundenbetrieb ( OrgaGrad IGM ca. 85-90 % Klasse A Betrieb ) waren LAKs über 20 Jahre beschäftigt und sind nach der Gesetzesänderung von einem auf den anderen Tag abgemeldet worden. Das tut beim Gehalt zwischen 5000 und 8000 Euro richtig weh. Deshalb sag ich vorsicht mit Forderungen, eine Alternative kann auch die Arbeitslosigkeit sein.

N
nicoline

03.10.2019 um 19:14 Uhr

Die Jungs tun mir echt leid. Das ist moderne Sklaverei. Was genau macht diese Sklaverei denn aus?

B
bandig@web.de

03.10.2019 um 20:00 Uhr

Das prekäre Arbeitsverhältnis, die Bezahlung, die soziale Unsicherheit ... Behandelt werden sie genauso schäbig wie die Stammbelegschaft, nur wir von der Stammbelegschaft bekommen mehr Geld, haben einen anderen Kündigungsschutz ....

B
bandig@web.de

03.10.2019 um 20:06 Uhr

@BRHamburg

Nach X Monaten MUSS der Entleiher dem Leiharbeiter eine FESTANSTELLUNG anbieten. Das passiert aber nicht. Es ist gegen gültiges Gesetz, aber dafür wird niemand zur Rechenschaft gezogen.

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