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Rechtsanspruch auf Heimarbeitsplatz /Telearbeitsplatz?

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Regenwetter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine Kollegin würde gern von zuhause aus arbeiten. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, in wieweit muss (wenn überhaupt "muss") der AG ihrem Wunsch nachkommen? Soweit ich weiss, gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen Heimarbeitsplatz, aber ich konnte es bisher nirgendwo genau nachlesen. Wer weiss hier mehr? Danke und Gruß

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Community-Antworten (3)

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Kölner

05.03.2008 um 16:25 Uhr

@Regenwetter Hat der AG andere (vor allem: vergleichbare) Arbeitsplätze im Home-Office-Bereich? Wenn nicht, dann nicht...

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Regenwetter

05.03.2008 um 16:30 Uhr

@Kölner Es gibt einen anderen Heimarbeitsplatz, der von der Tätgkeit her ähnlich ist.

K
Konrad

05.03.2008 um 16:36 Uhr

@Regenweter Wenn vorab im Arbeitsvertrag oder BV oder TV nichts anderes vereinbart wurde gibt es keinen Rechtsanspruch auf Heim- oder Telearbeit. Den Wunsch des AN nach Heimarbeit ist für AG darauf einzugehen ist freiwillig. Wenn es schon einen vergleichbaren Arbeitsplatz gibt kann BR auf BV wegen Gebot der Gleichbehandlung pochen.

http://www.bgfe.de/aktuell/telearbeit_beachten.html

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