Hallo zusammen,

eine Kollegin würde gern von zuhause aus arbeiten. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, in wieweit muss (wenn überhaupt "muss") der AG ihrem Wunsch nachkommen? Soweit ich weiss, gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen Heimarbeitsplatz, aber ich konnte es bisher nirgendwo genau nachlesen.
Wer weiss hier mehr?
Danke und Gruß