Erstellt am 30.09.2019 um 15:29 Uhr von Kratzbürste
Da musst du in den § 82 Abs. 2 BetrVG schauen.
Du brauchst das o.k. des Kollegen, um über Inhalte des Gesprächs reden zu können. Der Arbeitgeber hat da keine besonderen Rechte.
Erstellt am 30.09.2019 um 15:46 Uhr von tfc715
Hallo Kratzbürste,
danke für die schnelle Antwort.
Der Paragraf gibt alles her was ich brauche.
Schöne Grüße,
Scotti
Erstellt am 11.10.2019 um 09:16 Uhr von tfc715
Hallo Zusammen,
leider muss ich noch eine Frage zur vertraulichkeit zwischen BR-Mitgliedern nachschieben.
Gestern hat sich ein Kollege an mich als BR gewendet um eine Lohngeschichte zu besprechen. Er hat allerding explizit darum gebeten das Thema im BR-Gremium nicht zu diskutieren bis er sich entschieden hat wie er weiter vorgehen möchte. (Anwalt ist eingeschaltet und er möchte dort noch rücksprache halten)
Womit kann ich gegen den BR-Kollegen argumentieren / begründen dass ich über den Inhalt des Gespräch nicht reden darf / kann / will?
Ich habe dem Kolllegen Vertraulichkeit zugesagt und die möchte den BR auch nicht verschweigen, dass diese Gespräch stattgefunden hat weil das Thema für unsere Arbeit als Gremium wichtig ist.
Schöne Grüße, und danke im voraus für eure Unterstützung,
Scotti
Erstellt am 11.10.2019 um 09:43 Uhr von celestro
Verstehe ehrlich gesagt das Problem gerade nicht. Solange die Person nicht will, das ich drüber rede, mache ich das auch nicht. Da brauche ich keine "Argumente" dafür ... die Tatsache, dass die Person mit mir vertraulich gesprochen hat, IST das Argument.