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Geheimhaltungsplicht / Recht zwischen BR-Mitglied und BR-Gremium

T
tfc715
Okt 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen, ich habe eine Frage bezüglich der Geheimhaltung zwischen dem BR-Mitglied und dem Gremium. Ich wurde als BR zu einem Personalgespräch dazu gebeten. Am Anfang des Gespräches wurde von allen Beteiligten vereinbart, dass über den Inhalt des Gesprächs Stillschweigen bewahrt wird.

Ist das so OK, oder bin ich verpflichtet im BR-Gremium von den Inhalten des Gesprächst zu berichten?

Hab schon etwas gesucht, aber keine konkreten Infos mit Rechtsquelle gefunden. Würde mich freuen wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

Schöne Grüße, Scotti

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

30.09.2019 um 17:29 Uhr

Da musst du in den § 82 Abs. 2 BetrVG schauen. Du brauchst das o.k. des Kollegen, um über Inhalte des Gesprächs reden zu können. Der Arbeitgeber hat da keine besonderen Rechte.

T
tfc715

30.09.2019 um 17:46 Uhr

Hallo Kratzbürste, danke für die schnelle Antwort. Der Paragraf gibt alles her was ich brauche.

Schöne Grüße, Scotti

T
tfc715

11.10.2019 um 11:16 Uhr

Hallo Zusammen, leider muss ich noch eine Frage zur vertraulichkeit zwischen BR-Mitgliedern nachschieben. Gestern hat sich ein Kollege an mich als BR gewendet um eine Lohngeschichte zu besprechen. Er hat allerding explizit darum gebeten das Thema im BR-Gremium nicht zu diskutieren bis er sich entschieden hat wie er weiter vorgehen möchte. (Anwalt ist eingeschaltet und er möchte dort noch rücksprache halten) Womit kann ich gegen den BR-Kollegen argumentieren / begründen dass ich über den Inhalt des Gespräch nicht reden darf / kann / will? Ich habe dem Kolllegen Vertraulichkeit zugesagt und die möchte den BR auch nicht verschweigen, dass diese Gespräch stattgefunden hat weil das Thema für unsere Arbeit als Gremium wichtig ist.

Schöne Grüße, und danke im voraus für eure Unterstützung,

Scotti

C
celestro

11.10.2019 um 11:43 Uhr

Verstehe ehrlich gesagt das Problem gerade nicht. Solange die Person nicht will, das ich drüber rede, mache ich das auch nicht. Da brauche ich keine "Argumente" dafür ... die Tatsache, dass die Person mit mir vertraulich gesprochen hat, IST das Argument.

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