Erstellt am 30.09.2019 um 11:08 Uhr von Kratzbürste
Ja - durch Fristverstreichung. Im übrigen kommt es auf den genauen Wortlaut des Beschlusses an. Und wenn nur drei einem Beschluss zustimmen und 6 nicht, ist dieser abgelehnt. Ob die 6 nein gesagt haben oder keinen Mut dazu hatten, ist unerheblich.
Erstellt am 30.09.2019 um 12:37 Uhr von Challenger
Dem Beitrag von Kratzbürste ist nichts hinzuzufügen.
Erstellt am 30.09.2019 um 13:52 Uhr von celestro
"3 Ja Stimmen und 6 Enthaltungen... Ist es automatisch eine Zustimmung, wenn nach §99 BetrVG keine rechtliche Ablehnung möglich ist?"
Im Prinzip wurde überhaupt nichts beschlossen. Wenn hier keine Zustimmung erfolgt (bei nur 3 Ja-Stimmen) hätte man wohl eher mal schauen sollen, ob man nicht eine Zustimmungsverweigerung beschließt, oder auch das Verstreichen der Frist beschließt. Alternativ auch die Beschlussformel ändern, damit vielleicht doch mehr als die Hälfte mit "Ja" stimmen.