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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann eine Datenbank zur Überwachung einfach so, eingeführt werden ?

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TH2008
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute , ich möchte gerne wissen, wenn Heute eine Datenbank wie zb. AWA2000 eingeführt werden soll, und jeder von Heute an seine Arbeit die macht, die Zeit die er braucht usw. in die DB eintragen soll, für langfristige speicherung, oder Auswertung etc.

Muss die durch den BR abgestimmt werden.

Gruß Tobias

5.22404

Community-Antworten (4)

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Tanzbär

04.03.2008 um 20:11 Uhr

Sorry, ich verstehe die Frage nicht.

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th2008

04.03.2008 um 20:18 Uhr

Sorry , ich habe da in der schnelle etwas misst geschrieben.

Also, ich meine.: Wenn eine Danten Bank, zb.: AWA2000, zur Arbeitskontrolle, eingeführt werden soll. Ist die durch den BR mitbestimmungs- pflichtig?

Kann der AG oder ein Abt. Leiter, von heute auf morgen verlangen, das Arbeitsberichte mit Zeiterfassung in einer Datenbank erfasst werden?

Gruß Tobias

L
Lotte

04.03.2008 um 22:30 Uhr

Tobias, "Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen" § 87 (1) Punkt 6

T
th2008

05.03.2008 um 18:13 Uhr

Hallo Danke, für Euro Antwort.

Wie sieht es mit einem Tätigkeitsbericht aus? Gilt da auch der §87, wenn er in einer Datenbank erfasst werden soll? Oder gilt der §87 nur wenn eine Zeitangabe gemacht werden soll?

Was genau kann der AG, einfach so einführen?

Gruß Tobias

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