Kann eine Datenbank zur Überwachung einfach so, eingeführt werden ?
Hallo Leute , ich möchte gerne wissen, wenn Heute eine Datenbank wie zb. AWA2000 eingeführt werden soll, und jeder von Heute an seine Arbeit die macht, die Zeit die er braucht usw. in die DB eintragen soll, für langfristige speicherung, oder Auswertung etc.
Muss die durch den BR abgestimmt werden.
Gruß Tobias
Community-Antworten (4)
04.03.2008 um 20:11 Uhr
Sorry, ich verstehe die Frage nicht.
04.03.2008 um 20:18 Uhr
Sorry , ich habe da in der schnelle etwas misst geschrieben.
Also, ich meine.: Wenn eine Danten Bank, zb.: AWA2000, zur Arbeitskontrolle, eingeführt werden soll. Ist die durch den BR mitbestimmungs- pflichtig?
Kann der AG oder ein Abt. Leiter, von heute auf morgen verlangen, das Arbeitsberichte mit Zeiterfassung in einer Datenbank erfasst werden?
Gruß Tobias
04.03.2008 um 22:30 Uhr
Tobias, "Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen" § 87 (1) Punkt 6
05.03.2008 um 18:13 Uhr
Hallo Danke, für Euro Antwort.
Wie sieht es mit einem Tätigkeitsbericht aus? Gilt da auch der §87, wenn er in einer Datenbank erfasst werden soll? Oder gilt der §87 nur wenn eine Zeitangabe gemacht werden soll?
Was genau kann der AG, einfach so einführen?
Gruß Tobias
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