Keine Vergütung für Überstunden - entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag erlaubt?
Hallo,
Darf die nachstehende Klausel überhaupt in einem Arbeitsvertrag stehen? Wenn ja, ist sie zulässig, wenn es laut Betriebsvereinbarung, die integraler Bestandteil des Arbeitsvertrages ist und diesem beigefügt ist, gleitende Arbeitszeit gibt und Freizeitausgleich für geleistete Mehrstunden vereinbart wurde?
"Die Wochenarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer Überstunden zu leisten. Diese werden in keinerlei Weise vergütet. Die geleisteten Stunden werden über eine Uhr erfasst"
Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Jusitine
Community-Antworten (2)
05.03.2008 um 02:11 Uhr
Ich habe dir glaube ich schon mal drauf geantwortet - so eine Sache ist üblich bei AT´lern. Allerdings ist dann die Stundenzahl in der Regel im AV geregelt. Wenn ihr eine BV dieasbezüglich habt, die die AT´s nicht ausschließt, hat der AG nicht aufgepaßt. Dann hat der die Arschkarte gezogen, da die BV über dem AV steht! Nach dem Günstigkeitsprinzip kann der AV besser sein, darf aber nciht schlechter sein. Dann hat euer AG halt Pech gehabt
05.03.2008 um 11:09 Uhr
@Justine Wenn keine genaue Ü-Stundenanzahl angegeben ist, mit denen das Gehalt zu verrechnen ist, kann man den AG ganz nett ärgern... §§ 612 i.V. mit 138 und 242 BGB
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