Einstellung selber MA über Zeitarbeitsfirma statt unbefristetem Vertrag - Geht das?
So jetzt ist meine Verwirrung komplett. MA müsste unbefristeten Vertrag bekommen. AG will ihn aber jetzt über eine Zeitarbeitsfirma wieder befristet einstellen. Geht das? Ist das nicht so, das man nicht nochmal befristet angestellt werden kann, wo man schon mal gearbeitet hat?
appletree
Community-Antworten (7)
04.03.2008 um 15:40 Uhr
Moin appletree, wenn der MA über einen Verleiher (ist ja nicht Euer ArbGeb.) eingestellt wird geht das leider!
04.03.2008 um 18:32 Uhr
Hallo appletree, leider ist das machbar. Dies wurde in unserem Unternehmen leider auch schon so gemacht. Meistens bei MA die in der unbefristeten zeit sich nicht so toll bewert haben.
04.03.2008 um 20:10 Uhr
@Werner + toni
Habe hier so ein schlaues Buch von Wolfgang Steen Handlungshilfe für Betriebsräte.
Da drin steht: Schutzzweck des §14 Abs.2 TzBfG ist es, dem Befristeten die Möglichkeit der unbefristeten Anschlussbeschäftigung einzuräumen. Nicht derselbe "AG" steht im Vordergrund der Betrachtung, sondern die nur einmalige Möglichkeit zur Zeitbefristung mit dem selben AN. würde man für den Wechsel in ein Leiharbeitsverhältnis andere Maßstäbe anlegen wollen, liefe der gesetzl. Schutzzweck leer. Vgl.Furier/Kaus, Aib 2004,364 und Lembke,Betriebs-Berater 2003,98,104. Wie jetzt? :-)
appletree
04.03.2008 um 20:26 Uhr
@appletree, denk doch mal logisch!
- wieso "muss" ein Mitarbeiter einen unbefristeten Vertrag bekommen?
- der AG lässt die Befristung auslaufen und der Kollege beginnt bei einer Zeitarbeitsfirma.
- die Zeitarbeitsfirma "verleiht" den ehemaligen Kollegen an seinen alten AG. Werner sagt es ja schon, die Zeitarbeitsfirma ist ein anderer AG und dann funktioniert das! Und mit Sicherheit ist er dort wieder nur befristet eingestellt.........
04.03.2008 um 20:30 Uhr
Will es nicht wahrhaben, wir "verlieren" so 5 Mitarbeiter. Ich suche nach jeden Strohhalm.
appletree
04.03.2008 um 22:24 Uhr
appletree, "leider" handelt es sich um Befristungen. Bei betriebsbedingten Kündigungen sähe das ganze anders aus. Aber vielleicht hilft das BAG, Urteil vom 26.9.1996, 2 AZR 200/96 trotzdem: http://www.aus-portal.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949434741/728.html
04.03.2008 um 22:49 Uhr
@appletree
das ist wirklich eine doofe Situation. Aber das BAG hat erst recht aktuell entschieden dass es hier auf den Vetragsarbeitgeber ankommt. Daher kann ein AG sogar hier mit verschiedenen Konzerngesellschaften tricksen
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