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Üble Nachrede? Oder noch nicht? (Klärungsfrage)

C
Clarissachen
Sep 2019 bearbeitet

Hallo!

Meine Vorgesetzte hat mich in einer Mail vor der gesamten Belegschaft als "doppelzüngig" bezeichnet und mir vorgeworfen, Falschaussagen zu verbreiten.

Beides ist nicht wahr. Ich bin als stv. BR-Vorsitzende unterwegs und habe zu einer neuen Regelung (Pausen und Aufenthaltsmöglichkeiten) vorher an Kollegen (nicht alle, sondern die, die mich drauf angesprochen hatten) geschrieben, dass meine Chefin weitere Gespräche mit mir darüber nicht führen will, obwohl wir beide vor Ort waren.

Wie ist die Aussage zu bewerten? Wie würdet Ihr sie bewerten?

Danke und schönes wochenend, C.

30808

Community-Antworten (8)

B
BRHamburg

27.09.2019 um 10:48 Uhr

Zu erst solltest du dich etwas beruhigen. Diese Mail ist an alle Mitarbeiter gegangen oder nur an dich? Wenn sie an alle gegangen ist, würde ich auf gleichen Weg ( allen antworten) die Mail beantworten. Diese Antwort sollte aber ohne Emotionen sein. Schlag in dieser Antwort zwei bis drei Termine für Verhandlungen vor, die auch möglich sind. Lass dich nicht auf unnötige Nebenkriegsplätze ziehen.

P
Pjöööng

27.09.2019 um 12:27 Uhr

"Strafgesetzbuch (StGB) § 186 Üble Nachrede Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

"Doppelzüngig" dürfte ein Werturteil sein und damit nicht justitiabel.

"Falschaussagen verbreiten" könnte in der Tat justitiabel sein. Die Frage ist, ob es Dich verächtlich macht. In Anbetracht des Kühnast Urteils denke ich dass es bei Weitem noch nicht reicht.

C
Clarissachen

27.09.2019 um 12:49 Uhr

Ja, die Mail ist an alle gegangen. Das fand ich ein wenig "unschön". Danke für Eure Bewertungen. Ich habe nicht vor, zu klagen. Aber ich möchte in meiner Antwort deutlich machen, dass hier eine Grenze überschritten wurde und ich das nicht noch einmal möchte.

P
Pjöööng

27.09.2019 um 13:10 Uhr

Ist es sinnvoll dieses Thema öffentlich auszutragen?

C
Clarissachen

27.09.2019 um 13:34 Uhr

Ich denke nein. Momentan bin ich eher der Meinung, dass ich schon darauf reagieren muss (z.B. auch wegen der Vorwürfe usw.), aber im "kleinen Rahmen".

C
Catweazle

27.09.2019 um 14:37 Uhr

Es ist aber das gute Recht der Chefin sich nicht mit jedem BR-Mitglied, dazu gehören auch Stellvertreter, zu unterhalten.

G
ganther

27.09.2019 um 15:35 Uhr

… und es ist auch das Recht eines AGs mit einem BR durchaus etwas "härter" umzugehen, als mit einem einfachen AN. Betriebsräte greifen AG und Leitende ja auch manchmal etwas härter an und das muss man sich auch umgekehrt gefallen lassen. Daher bin ich ganz bei Pjöööng. Ich würde mir wirklich überlegen, wie ich da reagiere und ich persönlich würde die Antwort sachlich und als Gremium insgesamt geben und nicht als einzelnes BRM

R
rtjum

30.09.2019 um 10:50 Uhr

bin da bei Pjöööng und Ganther. Aber ich würde der Kollegin mit Antwort an alle, sowie BRHamburg schon schreibt, 2-3 Terminvorschläge machen. In dieser Mail kannst du ja durchaus etwas polemisch formulieren. Das ist meist schlimmer als öffentlich anzugreifen.

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