Frage zum Kennenlerntag mit allen unseren Azubis - Sonderurlaub oder ist das Dienst?
Ich wollte schon immer mal einen gemeinsamen Tag mit allen unseren Azubis (ca. 50 Weiblein und Männlein) durchziehen. Kann mir jemand sagen, wo die rechtlichen Grundlagen zu finden sind? Lohnt es sich, mit der Gewerkschaft vorher zu sprechen? Gibt es für so eine Tagesveranstaltung Sonderurlaub oder ist das Dienst? Ihr seht schon, ich habe eigentlich keine Ahnung und auch sonst keine Hilfe. Also, bitte helft ihr mir weiter.
Community-Antworten (6)
03.03.2008 um 17:29 Uhr
Ritter der Tafelrunde, kein problem ! morgen 7:30 Gänsemarkt Hamburg ! Warn/mstreik ! Frank B. kommt auch er spricht ab 8:30 zu uns !
bis dann und bring was zu trinken mit ! Ess ist vorort ! Oddy hat heute Geburstag und er hat Torte bekommen, war über bleibt bringt er mit ! Martin von der FW Mc Pom kommt auch ! Also wasser für römische wasserspiele ist auch gegeben !
jeep.... Warnstreik mit Waschbär... dagegeben ist die Love Parade oder Combay eine müde schosse !
Traurig bin ich nur weil meine geliebte midnightlady nicht dabei sein wird .... :-(
03.03.2008 um 21:33 Uhr
das dürfte wohl ziemlich sicher dienst sein. aber sprech mal mit der persoabteilung, kann durchaus sein, dass die das genauso sinnvoll finden wie du.
nachtrag: "das dürfte wohl ziemlich sicher dienst sein"... ähm... übersetzung betriebliche trübung = restliche welt: es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass es eine rechtsgrundlage für diesen kennenlern-tag gibt (vorsichtshalber die üblichen verdächtigen prüfen: betriebsvereinbarungen / tarifverträge)
04.03.2008 um 12:02 Uhr
@all, also ich war grade beim warnstreik auf dem gänsemarkt... und ach viele azubis die für ihr recht auf vernünftige entlohnung bereit sind zu kämpfen.wir hatt spass auch wenn die bänd etwas merkwürdig war und die kälte mir unter dem pelz wanderte
04.03.2008 um 12:09 Uhr
upps....... waschbär hat ne Gänsehaut! :-)))
04.03.2008 um 12:10 Uhr
@ waschbär
Ich hoffe, Du hattest viel Spaß auf der Demo und bist für unsere Rechte eingetreten und hast einen schönen Vormittag gehabt, aber eine Antwort auf meine Frage war es nicht. Viel Spaß noch für Deine weiteren Aktivitäten! Ich hoffe nur, Du bist Gewerkschaftsmitglied, ansonsten bezahlst Du selber für diesen "schönen Tag!
04.03.2008 um 18:16 Uhr
@Ritter der Tafelrunde, ich zahle sowieso .-) auch wenn ich in der GEW bin. weil a. es war ein warnstreik und b er war nur drei stunden lang .-)
Streikgeld gibt es erst ab 5 Std ?!
@ mona und lisa, ja so richtige enten pelle hatte ich .-) ich hätte gerne meine kalten pfoten warm pusten lassen .-)
Verwandte Themen
Chaotische Azubi-Übernahme über die Leiharbeitsfirma - was tun?
ÄlterBitte dringend helfen, folgendes ist passiert: Unsere Klinik wurde am 15.10.2006 vom Land an einen privaten Betreiber übergeleitet. Betriebsübergang nach §613 a BGB. Unter § 3 der Überleitungsverei
Was ist zu tun, wenn ich das Gefühl habe, dass der BR mich (1er JAV) nicht genügend unterstützt?
ÄlterHallo, Ich bin jetzt seit Oktober JAV (1er JAV) in unserem Betrieb mit zur Zeit 5 Azubis. Ich habe das Gefühl, dass der BR nur eine JAV gewählt hat um den Arbeitgeber zu ärgern. Mein Vorgänger war
Aufhebung der JAV, weil weniger als 5 Azubis möglich?
ÄlterIch bin JAV-Mitglied in unserem Betrieb. Ich habe folgendes Problem: Unser Geschäftsleiter teilte mir mit, dass die JAV zum 01.01.2007 nicht mehr bestehen wird. Bis zum 31.12.2006 waren wir in 5 Az
Verpflegungszuschuss Azubis
Hallo zusammen, Ich bin gerade ein wenig am recherchieren und hatte vor im BR etwas anzustoßen. Folgender Sachverhalt: Wir haben Azubis die Blockunterricht in weiter entfernten Schulen hab
Stundenkonto bei Azubis zulässig?Zuschläge?etc
ÄlterHallöchen :) Ich habe mal ein paar Fragen, zu denen ich keine deutlichen Erklärungen im BBiG oder ArbZG gefunden habe. Überstundenkonten bei Azubis. Sind diese generell zulässig? Bei uns i