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Abmahnung durch den BR an den AG

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Gizmo
Jan 2018 bearbeitet

Kann man eine Abmahnung an den AG durch den BR auch ohne Beschluss erteilen??

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Community-Antworten (8)

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pirat

02.03.2008 um 19:51 Uhr

@Gizmo was ist der Zweck einer Abmahnung( Rügerecht)!!...die arbeitsrechtliche Abmahnung wird als Vorstufe zur verhaltens- oder leistungsbedingten Kündigung angewandt...der BR will also den AG abmahnen, und im Wiederholungsfall... kündigen? grübel

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gizmo

02.03.2008 um 20:12 Uhr

Nein BR will dem AG nicht kündigen. Soll eine Abmahnung hinsichtlich der schlechten zusammenarbeit seitens des AG werden. AG gibt uns keine oder verspätete informationen so das der BR an seine Arbeit gehindert wird. Wollten nicht gleich mit ihm vor das gericht gehen wegen verstoß gegen § 23 Abs 3

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pirat

02.03.2008 um 20:43 Uhr

@Gizmo

§§ 78 (BetrVG) beinhaltet den Unterlassungsanspruch gegen jede Art der Behinderung. § 119 BetrVG stellt die Strafnorm für eine vorsätzliche Behinderung der Betriebsratsarbeit dar.

habt ihr eine GEW? gucks du.... http://rostock.verdi.de/berufe_branchen_fachbereiche/8_-_medien_kunst_und_industrie/svz-kampagne/strafbare_behinderung_der_betriebsarbeit

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DonJohnson

02.03.2008 um 21:05 Uhr

hey pirat - warum kann ich den AG nciht rügen? klart kann der BR abmahnen - mit Hinweis auf den 119er kommt das gut, wenn der BR das durchzieht

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Mona-Lisa

02.03.2008 um 21:14 Uhr

@Don Johnson, mit oder ohne Beschluss?

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pirat

02.03.2008 um 21:19 Uhr

@DJ schrieb ich was von nicht können?... ich empfand es lediglich als infantilen Versuch....deren Zwecklosigkeit spätestens nach der Umsetzung zu erkennen wäre.

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Gizmo

02.03.2008 um 21:25 Uhr

Ja danke meine lieben Mitstreiter aber was ist nun mit dem Beschluss??

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Peanuts

02.03.2008 um 21:57 Uhr

Wenn der AG zunächst einmal "gerügt" werden soll, ist das vollkommen in Ordnung. Dann aber schriftlich und mit Beschluss durch´s Gremium!

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