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Muss Gewerkschaft eingeladen werden?

S
Sweety2306
Sep 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen, unser Gremium ist nicht in der Gewerkschaft. Einige Kollegen jedoch. Muss ich die Gewerkschaft nur über die Versammlung informieren oder auch richtig einladen?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

25.09.2019 um 17:33 Uhr

"§ 46 BetrVG:

(1) An den Betriebs- und Abteilungsversammlungen können Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften beratend teilnehmen. Nimmt der Arbeitgeber an Betriebs- oder Abteilungsversammlungen teil, so kann er einen Beauftragten der Vereinigung der Arbeitgeber, der er angehört, hinzuziehen.

(2) Der Zeitpunkt und die Tagesordnung der Betriebs- oder Abteilungsversammlungen sind den im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaften rechtzeitig schriftlich mitzuteilen."

ziemlich eindeutig, oder nicht?

Q
Querulant1961

25.09.2019 um 17:41 Uhr

Zur Betriebsratssitzung nur, wenn das ein Viertel der BR-Mitglieder das beantragt (s. BetrVG § 31). Und eben nur beratend. Was auch immer das ist ... ;-) An Betriebsversammlungen kann ein Vertreter der im Betrieb vertretenden Gewerkschaft(en) beratend teilnehmen (s. BetrVG § 46)

K
kratzbürste

25.09.2019 um 19:27 Uhr

Da sollte man immer auch § 2 Abs. 1 BetrVG im Blick haben.

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