Hallo, besteht die Möglichkeit das sich ein Mitglied des Wahlvostands für befangen erklärt und ausscheidet ? Wegen Organisatorischer Fehler o.ä. ?Vielen Dank
Erstellt am 21.03.2006 um 19:17 Uhr von norbert ein Mitglied des WV kann jederzeit sein Ehrenamt ohne Begründung niederlegen.