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Wahlvorstandsmitglied befangen?

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Frankechris
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, besteht die Möglichkeit das sich ein Mitglied des Wahlvostands für befangen erklärt und ausscheidet ? Wegen Organisatorischer Fehler o.ä. ?Vielen Dank

2.72701

Community-Antworten (1)

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norbert

21.03.2006 um 20:17 Uhr

ein Mitglied des WV kann jederzeit sein Ehrenamt ohne Begründung niederlegen.

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